Meldewesen

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung

Das Meldewesen umfasst die Pflicht der Bürger, die eine Wohnung haben, sich bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde anzumelden.

Das Meldewesen ist das "informationelle Rückgrat" einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung. Zum Beispiel werden Pässe und Personalausweise in der Regel auf der Grundlage der Meldedaten ausgestellt. Auch für viele andere Verwaltungsvorgänge greifen die Behörden auf Meldedaten zu. Ohne Meldewesen wären die Aufwände der Bürgerinnen und Bürger, entsprechende Nachweise gegenüber der Verwaltung zu erbringen, daher wesentlich höher.

Die Meldedaten sind außerdem eine wichtige Planungsgrundlage. So wissen die zuständigen Behörden zum Beispiel für wie viele Kinder Kita- oder Schulplätze benötigt werden. Auch Wahlen und Abstimmungen werden damit vorbereitet. Die Einwohnerzahl einer Kommune wird mit Hilfe der Meldedaten ermittelt. Sie ist maßgeblich für die Höhe der Finanzzuweisungen vom Land an die Kommune.

Privatpersonen und Unternehmen können Meldedaten ihnen bekannter Personen in gesetzlich definiertem Umfang nutzen.

Rechtsgrundlagen des Meldewesens

Rechtsgrundlagen des Meldewesens sind das Bundes­melde­gesetz und die dazu gehörigen Rechts­verordnungen. Um eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Bundes­melde­gesetzes in den ca. 5.100 kommunalen Melde­behörden sicherzustellen, hat das Bundesministerium des Innern eine Allgemeine Verwaltungs­vorschrift zur Durchführung des Bundes­melde­gesetzes erlassen.

Was regelt das Bundesmeldegesetz?

Im Bundesmeldegesetz sind insbesondere folgende Sachverhalte geregelt:

Meldepflicht

Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben eine Meldepflicht. Hierzu gehört, sich beim Einzug in eine Wohnung bei der Melde­behörde anzumelden. Eine Abmeldung am alten Wohnort ist nur noch erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird, also beispielsweise beim Wegzug ins Ausland.

Die Meldepflicht sieht auch vor, dass Gäste beim Aufenthalt in Hotels, Pensionen oder Campingplätzen einen Hotelmeldeschein unterschreiben müssen, sofern nicht ein digitales Meldeverfahren genutzt wird, bei dem die eigene Unterschrift durch andere sichere Verfahren ersetzt werden kann. Auf diese Weise ist eine elektronische Erhebung und Speicherung der Daten möglich. Mit den Eckpunkten zum Bürokratieentlastungsgesetz IV hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige abzuschaffen.

Rechte der Meldepflichtigen

Die Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit dem Bundesmeldegesetz räumt den Betroffenen auch verschiedene Rechte ein. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung sowie die Möglichkeit, diese zu berichtigen, zu ergänzen oder zu löschen. 

Darüber hinaus können Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke eingerichtet werden. Dadurch sollen Gefahren und Nachteile für die betroffene Person, die bei einer Melderegisterauskunft entstehen könnten, vermieden werden.

Datenschutz

Das Bundesmeldegesetz enthält auch Datenschutzregelungen. In den Melderegistern zu speichernde Daten dürfen demnach nur nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften verarbeitet werden. 

Ebenso ist den bei den Meldebehörden beschäftigten Personen auch über ihre aktive Dienstzeit hinaus untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben oder zu verwenden (Meldegeheimnis). 

Die Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte sind ebenfalls reglementiert. Öffentliche Stellen dürfen Meldedaten nur nutzen, soweit dies zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlich ist.

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