Gebührenrecht des Bundes

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung

Das Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes hat das gesamte Verwaltungsgebührenrecht grundlegend modernisiert, bereinigt und vereinheitlicht. Die Strukturreform wird aktuell weiter umgesetzt.

Bislang waren die Regelungen zum Gebührenrecht auf weit über 200 Gesetze und Rechtsverordnungen verteilt. Dies führte bei den Betroffenen zu rechtlichen Unsicherheiten bei der Kalkulation von Gebühren. Deshalb war eine Reform des Verwaltungsgebührenrechts notwendig. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes am 15. August 2013 ist diese grundlegende und fachübergreifende Reform erfolgt. Das neue Gesetz regelt schwerpunktmäßig folgendes:

1. Stärkung des Kostendeckungsprinzips

Das Kostendeckungsprinzips wird (wie im EU-Recht) gestärkt und die Gebührenkalkulation auf betriebswirtschaftliche Grundsätze ausgerichtet. Möglichkeit der Gebührenermäßigungen und Gebührenbefreiungen.

2. Möglichkeit der Gebührenermäßigung & -befreiung

Gebührenermäßigungen und Gebührenbefreiungen sind sowohl durch Besondere Gebührenverordnungen als auch durch die Behörde im Einzelfall möglich. Sie erlauben Ausnahmen vom Kostendeckungsprinzip. Damit kann zum einen sozialen Belangen Rechnung getragen werden. Zum anderen können fachrechtliche Regelungsziele bei der Gebührenbemessung berücksichtigt werden.

3. Mehr Verantwortung für die Länder

Gebührenrechtliche Regelungen für öffentliche Leistungen der Behörden in den Bundesländern sollen grundsätzlich den Ländern überlassen werden. Nur dort, wo weiterhin ein Bedürfnis für bundeseinheitliche Regelungen besteht, bestimmt weiterhin der Bund – in Abstimmung mit den Ländern – die Gebühren.

4. Allgemeiner und Besonderer Teil

Die grundlegenden Vorschriften sind in 24 Paragraphen im Bundesgebührengesetz konzentriert. Sie werden durch die Allgemeine Gebührenverordnung der Bundesregierung und die Besonderen Gebührenverordnungen der Bundesministerien konkretisiert.

In der Allgemeinen Gebührenverordnung der Bundesregierung werden insbesondere einheitliche und anwenderfreundliche Vorgaben für die Kalkulation kostendeckender Gebühren geschaffen.

In den Besonderen Gebührenverordnungen der Bundesministerien werden die bisherigen fachrechtlichen Gebührenregelungen – wie in den Ländern – nach einheitlichen übersichtlichen Strukturen gebündelt. Dabei werden die Gebührensätze auf Grundlage der durch die Allgemeine Gebührenverordnung vorgegebenen Berechnungsmechanismen neu bestimmt.

Für die Umsetzung der Strukturreform bestehen gestaffelte Übergangsfristen zur Ablösung der gebührenrechtlichen Regelungen im Fachrecht: Bereits zum 1. Oktober 2019 ist die Besondere Gebührenverordnung des BMI in Kraft getreten,  die übrigen Ressorts müssen ihre Besonderen Gebührenverordnungen grundsätzlich bis zum 1. Oktober 2021 erlassen.

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