Portalverbund für digitale Verwaltungs­dienst­leistungen: einfach, schnell und sicher

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung

In Zukunft sollen Bürgerinnen, Bürger und Organisationen Verwaltungsdienstleistungen aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen online mit wenigen Mausklicks erledigen können.

Der Portalverbund

Bis 2022 sollen Bund und Länder alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen.

Rechtliche Grundlage dafür ist das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG).

Der Portalverbund wird zwischen Bundes- und Länderportalen gemeinsam von Bund und Ländern errichtet. Darüber hinaus verknüpft jedes Land sein Verwaltungsportal mit den Kommunalportalen und sonstigen Fachportalen seines Landes. Der Bund verknüpft die Fachportale des Bundes mit seinem Verwaltungsportal Bund, das Ende 2020 in einer ersten Ausbaustufe für die Öffentlichkeit unter www.verwaltung.bund.de bereitgestellt wurde und seitdem kontinuierlich mit weiteren Funktionen erweitert und optimiert wird.

Aktuell stehen den Nutzerinnen und Nutzern neben den umfangreichen Informationen zu allen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland mit beispielsweise dem Antrag von Berechtigungszertifikaten für Anbieter des elektronischen Identitätsnachweises, der Betroffenenauskunft aus dem Nationalen Waffenregister und der Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers die ersten bundeseigenen Online-Leistungen zur Verfügung. Das Bundesportal wird stetig mit online nutzbaren Leistungen von Bundesbehörden ausgebaut, sodass immer mehr Online-Leistungen des Bundes direkt in dem Portal nutzbar sein werden. Der Gang zum Amt ist dann in vielen Fällen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nicht mehr notwendig.

Nutzerkonten für Bürgerinnen, Bürger und Organisationen

Wer eine Verwaltungsleistung online nutzen möchte, muss sich in der Regel identifizieren. Hierzu dienen Nutzerkonten für Bürgerinnen, Bürger und Organisationen (Unternehmen, Vereine etc.).

Wie in einem Onlineshop kann ein Nutzerkonto angelegt und für das digitale Ausweisen gegenüber einer Behörde verwendet werden.

Registrierung und Anmeldung erfolgen nach den Vorgaben der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-VO). Nutzerkonten gewährleisten die sichere Authentifizierung von Personen, die für sich oder im Namen einer Organisation digitale Verwaltungsleistungen nutzen. Je höher das Sicherheitsniveau einer Verwaltungsleistung ist, desto höher sind die Anforderungen an die jeweils zu verwendenden Identifizierungsmittel.

Identitätsdaten (gemäß § 8 OZG) können auf freiwilliger Basis gespeichert werden und müssen dann nicht immer wieder neu eingegeben werden. Nutzerkonten werden die Kommunikation der Behörden mit Bürgerinnen, Bürgern und Organisationen verbessern. Wenn von der Nutzerin oder vom Nutzer gewünscht, soll der von der Behörde ausgestellte Bescheid in ein sicheres Postfach des Nutzerkontos zugestellt werden.

Mit ihrem einmalig eingerichteten Konto können Nutzerinnen und Nutzer künftig alle digitalen Verwaltungsleistungen des Portalverbunds in Anspruch nehmen. Bund und Länder stellen jeweils eigene Nutzerkonten bereit und arbeiten im IT-Planungsrat an einheitlichen Vorgaben. Die Nutzerkonten für natürliche Personen von Bund und Ländern werden miteinander verknüpft, um sicher zu stellen, dass sich Bürgerinnen und Bürger mit einem einzigen Nutzerkonto gegenüber allen digitalen Verwaltungsleistungen identifizieren können (Interoperabilität der Bürgerkonten). Die Interoperabilität bei der Identifizierung/ Authentifizierung ist weitestgehend hergestellt.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat im September 2019 das Nutzerkonto Bund, auch BundID genannt, für Bürgerinnen und Bürger sowie ursprünglich auch für Organisationen bereitgestellt: https://id.bund.de. Bis Mitte Juli 2022 wurden 150.000 Konten registriert. Die Interoperabilität der BundID konnte Anfang Juni 2021 hergestellt werden. Als Identifizierungsmittel können bei der BundID eine Benutzername-Passwort-Kombination, ein ELSTER-Zertifikat sowie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels und der eID-Karte für Unionsbürger genutzt werden.

Seit Sommer 2021 erfüllt die BundID alle gesetzlichen Mindestanforderungen, die das Onlinezugangsgesetz an Servicekonten stellt. Seit Mai diesen Jahres steht es auch auf Ukrainisch und Russisch zur Verfügung.

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