Zensus 2022
Artikel Moderne Verwaltung
Gibt es genügend Wohnungen? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Wo muss der Staat für seine Bürgerinnen und Bürger investieren? Um diese und andere Fragen zu beantworten, führt Deutschland alle zehn Jahre einen Zensus - auch Volkszählung genannt - durch.
Im Rahmen des Zensus werden grundlegende Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation in Deutschland erhoben.
Auf Basis der ermittelten Bevölkerungszahlen werden zum Beispiel die Wahlkreise eingeteilt und die Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat festgelegt. Auch der Länderfinanzausgleich, die Berechnungen für EU-Fördermittel und die Verteilung von Steuermitteln beruhen auf den Zensusdaten.
Daten für politische Planungen & andere Vorhaben
Neben der unmittelbaren Verwendung für politische Planungen und Entscheidungen, dienen die Ergebnisse auch als Grundlage für zahlreiche andere Statistiken. Sie werden beispielsweise für die Auswahl der Stichprobenerhebungen, für die Hochrechnung des Mikrozensus oder als Basis für die Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes genutzt.
Auch europaweit müssen einheitliche Grunddaten über die Bevölkerung und die Wohnsituation verfügbar sein. Deshalb hat die EU mit der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 über Volks- und Wohnungszählungen die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Nach der letzten Zensusrunde im Jahre 2011 war der Zensus für das Jahr 2021 vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie musste der Zensus in das Jahr 2022 verschoben werden.
Zensus 2022
Mit dem Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung des Zensus geschaffen. Der Zensus 2022 umfasst eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung, eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und Erhebungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Wie der Zensus 2011 war auch der Zensus 2022 als registergestützte Erhebung konzipiert. Dabei wurden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur dann ergänzende Erhebungen durchgeführt, wenn Verwaltungsdaten für bestimmte Merkmale nicht vorhanden oder aus statistischer Sicht nicht für die Auswertung geeignet waren. Neben Übermittlungen behördlicher Daten, insbesondere Melderegisterdaten und bestimmter Datensätze oberster Bundesbehörden, wurden auch ergänzende primärstatistische Befragungen der Bevölkerung durchgeführt
Durchgeführt wird der Zensus vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern. Bei den Erhebungen vor Ort tragen auch die Kommunen wesentlich zum Gelingen des "Großprojekts Zensus" bei.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 sowie auch Presseunterlagen finden Sie auf dem Informationsangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.zensus2022.de.