Statistik

Zahlen und Fakten sind unerlässlich für die Willensbildung und die Entscheidungs­prozesse in einer demokratischen Gesellschaft. Statistische Informationen sind Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung. Darüber hinaus werden von sie Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern für vielfältige Zwecke genutzt. Die amtliche Statistik erhebt und veröffentlicht laufend Daten über den Zustand und wichtige Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft.

Für die Arbeit der amtlichen Statistik gelten die Grundsätze der Neutralität, Objektivität und fachlichen Unabhängigkeit. Das Statistische Bundesamt erstellt in Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der Länder den Großteil der amtlichen Statistiken für Bundeszwecke (so genannte Bundesstatistiken). Welche Daten wie häufig erhoben werden dürfen, ist jeweils in speziellen Gesetzen festgelegt. Die statistische Geheim­haltung der erhobenen Einzel­angaben und andere grundlegende Vorgaben für die Bundesstatistik sind im Bundes­statistikgesetz geregelt.

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