Grundlagen der amtlichen Statistik
Artikel Moderne Verwaltung
Die amtliche Statistik umfasst im Wesentlichen das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder. Sie ist mit ihrem Datenangebot aus über 390 Bundesstatistiken einer der größten Informationsanbieter in Deutschland.
Die Daten aus den Bundesstatistiken dienen Politik und Verwaltung als Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Viele Regelungen werden auf der Grundlage statistischer Messgrößen festgelegt. Dazu gehören zum Beispiel:
- Rentenanpassungen
- Finanzausgleich zwischen den Ländern
- der finanzielle Beitrag Deutschlands zur EU.
Aber auch die Wirtschaft und Wissenschaft nutzen in großem Umfang statistische Daten für ihre Planungen, Analysen und Prognosen.
Die amtliche Statistik liefert zudem grundlegende Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage. Damit können sich Bürgerinnen und Bürger ein Bild von der Situation in Deutschland machen und am politischen Meinungsbildungsprozess teilnehmen.
Qualität und Verlässlichkeit
Die Ergebnisse aus den statistischen Erhebungen werden nach den Grundsätzen der Objektivität, Neutralität und wissenschaftlichen Unabhängigkeit aufbereitet. Alle Interessenten bekommen sie zur Verfügung gestellt.
Die Veröffentlichung von Daten findet allerdings ihre Grenze in der statistischen Geheimhaltung. Damit werden die personenbezogenen Daten der Auskunft Gebenden geschützt.
Das Statistische Bundesamt
Beim Erstellen von Statistiken arbeitet das Statistische Bundesamt eng mit den statistischen Ämtern der Länder zusammen. Entsprechend dem föderalen Staatsaufbau in Deutschland sind die Landesämter in der Regel für die Erhebung der Daten und die Aufbereitung bis zum Landesergebnis zuständig.
Die Rolle des Statistischen Bundesamtes besteht vor allem darin, die Statistiken methodisch und technisch vorzubereiten und die einzelnen Statistiken zu koordinieren. Zudem stellt das Statistische Bundesamt die Bundesergebnisse zusammen und veröffentlicht sie.
Das BMI und die Statistiken
Das Statistische Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Damit ist das Bundesministerium des Innern verantwortlich für den rechtlichen Rahmen der Bundesstatistik, wie er im Bundesstatistikgesetz (BStatG) festgelegt ist.
Zudem koordiniert es übergreifende Fragen der amtlichen Statistik innerhalb der Bundesregierung. Außerdem ist es für den Bereich der Bevölkerungsstatistiken zuständig.
Die Verantwortung für die übrigen Statistikbereiche - etwa für die gesetzliche Anordnung der einzelnen Statistiken - liegt beim jeweiligen Fachressort.