Open Data
Artikel Moderne Verwaltung
Wir leben in einer Welt des rasanten Wandels. Mit fortschreitender Digitalisierung in allen Lebensbereichen eröffnen Wissenschaft und Technologien neue Möglichkeiten zur Informationsgewinnung, -verbreitung und -nutzung. Mit Beginn des 21. Jahrhunderts ist der Zugang zu Informationen vielfältig, einfach und mit geringem Kostenaufwand möglich.
Offene Daten - "Open Data" - sind für alle frei zugänglich und können auf Grund von offenen und diskriminierungsfreien Lizenzen frei weiterverwendet werden. Das Prinzip von Open Data erhält weltweit eine wachsende Bedeutung. Die breite Verfügbarkeit von Daten allgemein wird zu einem immer bedeutenderem Wirtschaftsfaktor und ist Bestandteil einer modernen Infrastruktur.
Das Ziel ist daher der Aufbau eines Daten-Ökosystems, in dem Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft gegenseitig von einer guten Datenbasis und breiten Nutzungsmöglichkeiten profitieren können.
Rechtsrahmen zu Open-Data
Bereits durch die am 13. Juli 2017 in Kraft getretene Änderung des E-Government-Gesetzes (EGovG) mit dem darin neu geschaffenen § 12a EGovG (Erstes Open Data Gesetz) wurde der Grundstein zur Schaffung eines Rechtsrahmens für offene Verwaltungsdaten gelegt:
- Erstmalig waren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung verpflichtet, die von Ihnen erhobenen unbearbeiteten, so genannten "Rohdaten" mit wenigen Ausnahmen zu veröffentlichen.
- Zugleich wurden zentrale Kriterien für Open Data vorgegeben, wie etwa die entgeltfreie Bereitstellung der Daten, der freie Zugang zu den Daten sowie das Kriterium der Maschinenlesbarkeit. Gleichzeitig wurden der Datenschutz sowie andere gesetzlich geregelte Gründe, die einer Veröffentlichung entgegenstehen, berücksichtigt.
Mit dem am 23. Juli 2021 in Kraft getretenen Zweiten Open Data Gesetz (Gesetz zur Änderung des E-Government Gesetzes und Einführung eines Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors) hat der Gesetzgeber die bisherigen Verpflichtungen des § 12a EGovG für die Bundesverwaltung nachjustiert und u.a. durch Einbeziehung der mittelbaren Bundesverwaltung den Kreis der verpflichteten Behörden deutlich erweitert. Darüber hinaus unterliegen ab dem Jahr 2024 erstmalig auch die von der Bundesverwaltung oder in ihrem Auftrag erhobenen Forschungsdaten der Veröffentlichungspflicht ihrer Ergebnisse als Open Data.
Diese offenen Verwaltungs- und Forschungsdaten können sodann von jeder Person unentgeltlich genutzt werden. Auch die verschiedenen staatlichen Ebenen als Nutzer der Daten profitieren von diesem System.
Als federführendes Ressort koordiniert das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Umsetzung des § 12a EGovG und die Bereitstellung von Open Data in der Bundesverwaltung. Ziel ist ein abgestimmtes Vorgehen bei der Bereitstellung von offenen Daten und eine möglichst effiziente Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung.
Die standardmäßige Veröffentlichung von Daten stellt neue Anforderungen an die Bundesverwaltung. Um dies zu ermöglichen, müssen Strukturen und Prozesse angepasst werden.
Open Data Strategie
Mit Verabschiedung der Open Data Strategie der Bundesregierung am 6. Juli 2021 durch das Bundeskabinett ist ein Handlungsrahmen zur Verbesserung des Open Data Ökosystems des Bundes gesetzt. Den übergeordneten datenpolitischen Rahmen für die Open Data Strategie bildet dabei die Datenstrategie der Bundesregierung und ihre Ziele, die auch Open Data miteinschließen.
Auf fünf Jahre angelegt umfasst die Open Data Strategie drei Handlungsfelder mit insgesamt 68 Umsetzungsmaßnahmen verschiedener Bundesministerien und -behörden. Die drei Handlungsfelder umfassen dabei die
- Verbesserung der Datenbereitstellung sowie Auf- und Ausbau leistungsfähiger und nachhaltiger Dateninfrastrukturen
- Steigerung einer innovativen, gemeinwohlorientierten und verantwortungsvollen Datennutzung
- Förderung von Datenkompetenzen und Etablierung einer Datenkultur in der Bundesverwaltung zur Erhöhung von Qualität und Nutzbarkeit bereitgestellter Daten.
Die Umsetzung der Open Data Strategie wird durch ein im Aufbau befindliches Maßnahmenmonitoring begleitet. Das Monitoring zur Open Data Strategie wird zukünftig über https://opendata.bund.de veröffentlicht.
Open Data Koordinatorinnen und Koordinatoren in den Bundesbehörden
Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Verpflichtungen und Ziele im Bereich Open Data wurden die Bundesbehörden mit dem zweiten Open Data Gesetz verpflichtet, jeweils die Funktion einer Open Data Koordinatorin/ eine Open Data Koordinators (ODK) in den Behörden einzurichten. Die ODKs sind für die technisch-organisatorischen Prozesse und die Standards bei der Bereitstellung von Open Data zuständig. Die ODKs fungieren als Single Point of Contact in ihren Behörden für den Themenbereich Open Data. Für die behörden- und ressortübergreifende Zusammenarbeit wurden bereits ODK-Netzwerke gegründet, wie beispielsweise die ressortübergreifende ODK-Runde.
Kompetenzzentrum Open Data im Bundesverwaltungsamt
Die Aufgabe der zentralen Stelle nach § 12a Abs. 10 EGovG zur Beratung der Behörden des Bundes und entsprechender Stellen der Länder wird seit dem1. September 2018 durch das im Bundesverwaltungsamt angesiedelte Kompetenzzentrum für Open Data / Competence-centre Open Data (CCOD) wahrgenommen. Das CCOD unterstützt Open-Data-Verantwortliche der Behörden bei der Identifikation, Aufbereitung und Veröffentlichung von geeigneten Daten und steht zugleich als unmittelbarer Kontakt für alle Prozesse zur Anbindung offener Verwaltungsdaten an das nationale Metadatenportal GovData zur Verfügung. Weiterhin ist das CCOD Kontaktstelle für die Open Data - Stellen der Länder.
Zur Vereinfachung der Identifizierung und der weiteren Bereitstellungsprozesse offener Verwaltungsdaten hat das CCOD ein Handbuch für offene Verwaltungsdaten und zahlreiche Leitfäden erstellt. Hierin finden die Verantwortlichen in den Behörden praktische Hilfen und Orientierung, wie sie ihre Open Data-Verpflichtungen und Ziele erfüllen können. Das CCOD wird zudem sukzessive Use Cases aufzeigen, um die praxisorientierte Nutzung offener Daten zu veranschaulichen.
Open Data Fortschrittsbericht
Die Bundesregierung ist nach § 12a Abs. 11 EGovG verpflichtet, dem Gesetzgeber alle zwei Jahre über den Fortschritt der Umsetzung zu berichten sowie innerhalb von vier Jahren das Erste Open Data Gesetz zu evaluieren. Der 1. Fortschrittsbericht Open Data an den Deutschen Bundestag wurde am 02. Oktober 2019 vom Bundeskabinett beschlossen. Die Feststellungen des ersten Berichts haben gezeigt, dass die Öffnung und Bereitstellung von Verwaltungsdaten einen umfassenden Kulturwandel in der Verwaltung sowie weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Open Data erfordern. Aktuell arbeitet die Bundesregierung an der Erstellung eines Zweiten Fortschrittsberichtes.
Förderung des Open Data Umfelds durch die Nationalen Aktionspläne der OGP
Deutschland nimmt seit 2016 an der Open Government Partnership (OGP) teil. Die OGP ist eine internationale Initiative aus derzeit 78 Mitgliedsstaaten, die sich für die Förderung von offenem Regierungs- und Verwaltungshandeln (Open Government) einsetzt. Deutschland hat seit Oktober 2019 einen Sitz im Lenkungsausschuss der Organisation.
In Gestalt von regelmäßigen Aktionsplänen werden jeweils über einen Zeitraum von zwei Jahren verschiedene Vorhaben aus Bund und Ländern zu Transparenz, Bürgerbeteiligung sowie der Nutzung neuer Technologien zur besseren Regierungsarbeit gefördert und regelmäßig evaluiert.
Im aktuellen 4. Nationalen Aktionsplan verpflichtet sich die Bundesregierung im Aktionszeitraum von 2023 bis 2025 u.a. zum Entwurf eines Transparenzgesetzes (Verpflichtung Nr. 1).
Datenportal GovData
Um die Auffindbarkeit der von Bund-, Länder- und Kommunalverwaltungen bereitgestellten Open Data zu erleichtern, wurde als zentraler Einstiegspunkt zur Suche von offenen Daten der Verwaltung das nationale Metadatenportal GovData geschaffen.
Externer Link: GovData - Das Datenportal für Deutschland (Öffnet neues Fenster)
Metadaten enthalten zahlreiche Informationen über den Inhalt der beschriebenen Daten. Das betrifft zum Beispiel die Beschreibung, um welche Daten es sich handelt, wer sie erstellt hat oder auf welchen Zeitraum oder Ort sich die Daten beziehen. Die physischen Daten werden jeweils über eine Verlinkung in die Metadaten eingebunden, wodurch die in einzelnen Portalen dezentral veröffentlichten Daten als Strang bei GovData zusammengeführt werden. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Qualitätsstandards bei den Metadaten kommt dabei der Metadatenstandard DCAT-AP.de zur Anwendung. Dieser trägt dazu bei, dass die Daten für eine Weiterverwendung nutzbar gemacht werden können. Der Metadatenstandard stellt darüber hinaus auch die Interoperabilität mit dem länderübergreifenden Open Data Portal der EU, dem European Data Portal, sicher.
Verantwortlich für das Portal ist seit Januar 2023 die FITKO (Föderale IT-Kooperation). Grundlage der Zusammenarbeit ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Mit dem Beitritt des Saarlands am 01. Juli 2023 haben nunmehr alle 16 Bundesländer sowie der Bund diese Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet.
Internationale Kooperation: Zusammenarbeit der deutschsprachigen Staaten bei Open Government Data: Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein (D-A-CH-LI)
In Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gibt es mittlerweile zahlreiche Programme, Initiativen und Projekte zur Förderung offener Verwaltungsdaten. Um den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den deutschsprachigen Open Data Akteuren für eine erfolgreiche Umsetzung von Open Data zu fördern, wurde die Kooperation OGD-D-A-CH-LI ins Leben gerufen. Die erste OGD - D-A-CH-LI-Konferenz fand im Jahr 2012 statt und findet seitdem in der Regel eine jährliche Fortsetzung. Das letzte Treffen fand im November 2023 unter Federführung des BMI in Berlin statt.