
Moderne Verwaltung
Das Bundesministerium des Innern hat innerhalb der Bundesregierung auch die Funktion des "Verwaltungsministeriums" inne. Das Aufgabenspektrum reicht von den Gesetzgebungszuständigkeiten für das Verwaltungsverfahren und den öffentlichen Dienst des Bundes bis zum offenen Verwaltungs- und Regierungshandeln. Der gesellschaftliche, technologische und demografische Wandel, die schwierige Haushaltslage und die Internationalisierung bzw. Europäisierung stellen die Verwaltung vor große Herausforderungen. Staatliche Aufgaben sollen weiterhin effizient, bürgerfreundlich und in hoher Qualität erfüllt werden. Die öffentliche Verwaltung ist ein Standortfaktor im internationalen Wettbewerb. Je moderner unsere Verwaltung, desto leistungsfähiger kann sie auf gesellschaftliche Veränderung reagieren und sie sogar aktiv mitgestalten. Die Aufgaben der Zukunft sind ohne gut ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu bewältigen. Grundlage für die Attraktivität der Bundesverwaltung für neues Personal und die Leistungsfähigkeit der Bundesbehörden ist daher ein modernes Dienstrecht. Das Bundesinnenministerium hat hier den Auftrag, für eine kontinuierliche Fortentwicklung des Dienstrechts zu sorgen, im Dialog mit den Berufsverbänden bzw. in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften.