Sponsoring in der Bundesverwaltung

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung

Zuwendungen, die Private der Verwaltung geben, werden als Sponsoring bezeichnet. Hiermit fördern sie das Verwaltungshandeln und erhoffen sich einen Werbeeffekt.

Zuwendungen aus privaten Finanzierungsquellen haben für die öffentliche Verwaltung in den letzten Jahren aufgrund der immer knapper werdenden Haushaltsmittel an Bedeutung gewonnen. Die öffentliche Verwaltung muss dabei jedoch jeden Anschein fremder Einflussnahme vermeiden. Die Annahme einer Zuwendung unterliegt deshalb strengen Regeln und ist immer mit größter Sorgfalt abzuwägen.

Ab dem Jahr 2021 wird das Sponsoring der Bundesverwaltung jährlich dargestellt.

Sponsoring der Bundesverwaltung

Sponsoring der Bundesverwaltung
Mio €
2003/200455
2005/200680
2007/200878
2009/201093
2011/201277
2013/201490
2015/201692
2017/201898
2019/2020164
202149
202238

Verwaltungsvorschrift Sponsoring

Die Annahme von Zuwendungen Privater regelt die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen)“, die sogenannte VV Sponsoring. Sie ist am 11. Juli 2003 in Kraft getreten.

Die Verwaltungsvorschrift erweitert die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention. Damit ist sie ein weiterer Beitrag zur Transparenz in der Bundesverwaltung. Die Verwaltungsvorschrift Sponsoring legt unter anderem fest:

  1. Für die öffentliche Verwaltung muss schon jeder Anschein fremder Einflussnahme vermieden werden.
  2. Sponsoring im Bereich der Eingriffsverwaltung ist nicht zulässig. Demnach dürfen zum Beispiel keine Polizeifahrzeuge, Waffen oder Schutzwesten von Privaten gesponsert werden.

Transparenz

Sponsoringleistungen müssen transparent gemacht werden. Die Bundesregierung (BMI) legt daher dem Deutschen Bundestag alle jährlich einen umfassenden Bericht zu Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung im Rahmen des Integritätsberichts vor. Er erfasst die Leistungen, die an die Bundesverwaltung fließen. Dabei wird jede Einzelleistung über 5.000 Euro einschließlich des Verwendungszwecks und des Gebers aufgeführt. Leistungen unterhalb dieser Schwelle werden zusammengefasst dargestellt.

Die aktuellsten Berichte werden auf der Website des BMI veröffentlicht.

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