Lobbyregister
Artikel Moderne Verwaltung
Lobbyregister - Transparenz von Interessenvertretung durch Eintragungspflichten im Lobbyregister.
Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staatswesens. Seit jeher sind Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter unterschiedlichster Art in verschiedenen Formen an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt. Widerstreitende Interessen finden im Verlauf und im Ergebnis politisch-parlamentarischer Entscheidungsprozesse ihren Ausgleich.
Diese Einflussnahme stößt in der Öffentlichkeit aber immer wieder auf Unbehagen, insbesondere dann, wenn illegitime Einflussversuche partikularer Interessenorganisationen und ihrer Vertreterinnen und Vertreter vermutet werden. Dieser Eindruck ist geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beschädigen.
Ziel des Lobbyregisters ist es daher, diese Interessenvertretung transparenter zu machen, um das Vertrauen in demokratische Willensbildungsprozesse auf Bundesebene zu stärken.
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter müssen sich im Lobbyregister registrieren, wenn diese Kontakte zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen oder dies in Auftrag geben.
Alle Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die gesetzlich verpflichtet sind, sich in das Lobbyregister einzutragen, oder die sich freiwillig dort eintragen, veröffentlichen Angaben zum Inhalt und zum Umfang Ihrer Interessenvertretung, wie z. B. eine Beschreibung der Tätigkeit sowie Interessen- und Vorhabenbereiche, finanziellen Angaben zur Mittelherkunft /-verwendung oder zu Personen und Auftragnehmern die Interessenvertretung mittelbar oder unmittelbar ausüben.