Interne Revision

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung

Interne Revision ist ein präventiv ausgerichtetes Instrument der Verwaltungskontrolle. Sie hat eine beratende und empfehlende Funktion.

Die Interne Revision ist ein präventives Beratungs- und Steuerungsinstrument der Behördenleitung. Der Kontrolle der Verwaltung dienend, prüft sie die internen Arbeitsprozesse auf deren Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und gibt den geprüften Bereichen Empfehlungen zur Optimierung. Ihre Tätigkeit ist unabhängig und objektiv. Die Berichterstattung erfolgt an die Behördenleitung.

Grundlage ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Internen Revision in der Bundesverwaltung (Allgemeine Verwaltungsvorschrift Interne Revision – VwV IR) vom 21. September 2023. Sie regelt für die Dienststellen des Bundes verbindlich die Einrichtung und Organisation der Internen Revision sowie die Grundlagen der Prüfungen.

Transparenz

Der Bericht zur Integrität in der Bundesverwaltung umfasst seit dem Berichtsjahr 2020 einen eigenständigen Berichtsteil zu Einzelfragen zur Internen Revision in der Bundesverwaltung.  

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