Integritätsbericht der Bundesverwaltung

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung

Bericht zur Integrität der Bundesverwaltung ab dem Jahr 2020

Eine leistungs- und zukunftsfähige Verwaltung lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Voraussetzung für dieses Vertrauen ist die Integrität der Verwaltung. Verwaltungsintegrität bedeutet, dass in Deutschland alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst rechtstreu, unbestechlich und objektiv Entscheidungen treffen.

Eine Maßnahme des Integritätsmanagements der Bundesverwaltung ist der Bericht zur Integrität in der Bundesverwaltung (Integritätsbericht). Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) legt den Integritätsbericht jährlich zum 30. September, erstmals zum 30. September 2021, dem Ausschuss für Inneres und Heimat (InnA) und dem Haushaltsausschuss (HHA) (über BMF) des Deutschen Bundestages vor. 

Das Integritätsmanagement der Bundesverwaltung umfasst verschiedene Aspekte der Verwaltungsintegrität wie nationale und internationale Korruptionsprävention, Transparenz bezüglich der erhaltenen Leistungen Privater wie Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen zugunsten der Bundesverwaltung und der Einsätze externer Personen in der Bundesverwaltung sowie die Internen Revisionen in der Bundesverwaltung. 

Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes (BRH) hat das BMI vorgeschlagen, bestehende Berichte ab dem Berichtsjahr 2020 in einem Integritätsbericht zusammenzuführen. Diesem Verfahrensvorschlag stimmte der InnA in der 102. Sitzung am 7. Oktober 2020 und der HHA in der 75. Sitzung am 28. Oktober 2020 zu. 

Der Integritätsbericht verbindet damit ab dem Berichtsjahr 2020 zum ersten Mal die bislang getrennte Berichterstattung

  • zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung,
  • zu den Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung,
  • zum Einsatz externer Personen (Personalaustausch und Wissenstransfer) in der Bundesverwaltung und
  • zu Einzelfragen der Internen Revision in der Bundesverwaltung.

Seit 2015 sind die einzelnen Berichterstattungen und ab 2020 ist der zusammengeführte Integritätsbericht über das Open Data Portal abrufbar.

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