Integrität der Verwaltung

Die Integrität der Verwaltung ist eine wichtige Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit des Staates. Integrität bedeutet, dass in Deutschland alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst rechtstreu, unbestechlich und objektiv Entscheidungen treffen. Die Unbestechlichkeit der Verwaltung hat für die Bevölkerung einen hohen Stellenwert. Die Menschen sind zu einem großen Teil davon überzeugt, dass die deutsche Verwaltung integer handelt. In der Bundesverwaltung werden schon seit vielen Jahren Maßnahmen durchgeführt, die die Integrität der Verwaltung und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen und festigen.
Diese Maßnahmen betreffen insbesondere die Bereiche Korruptionsprävention, Sponsoring, Interne Revision und den Einsatz externer Personen. Auch in internationalen Gremien und Foren werden die Themen Integrität und Korruptionsprävention in den letzten Jahren mehr und mehr diskutiert. Das BMI bringt sich in diese Gremien aktiv ein und gestaltet internationale Standards und Empfehlungen mit.
Durch das Lobbyregister wird die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessensvertretern, sogenannten Lobbyisten, auf Bundestag und Bundesregierung transparenter gemacht. Damit trägt dieses Register dazu bei, das Vertrauen in die Integrität von Politik und Verwaltung zu stärken. 

Mehr zum Thema Integrität der Verwaltung

  • Korruptions­prävention

    Natürlich sind auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an Gesetz und Recht gebunden. Sie müssen fair, uneigennützig und transparent handeln.

  • Sponsoring

    Zuwendungen, die Private der Verwaltung geben, werden als Sponsoring bezeichnet. Hiermit fördern sie das Verwaltungshandeln und erhoffen sich einen Werbeeffekt.

  • Interne Revision

    Interne Revision ist ein präventiv ausgerichtetes Instrument der Verwaltungskontrolle. Sie hat eine beratende und empfehlende Funktion.

  • Externe Personen

    Der Einsatz externer Personen dient dem Personalaustausch. Er soll den Wissenstransfer zwischen der Verwaltung und der privaten Wirtschaft sowie Einrichtungen aus …

  • Lobbyregister

    Lobbyregister - Transparenz von Interessenvertretung durch Eintragungspflichten im Lobbyregister.