Externe Personen in der Bundesverwaltung
Artikel Moderne Verwaltung
Der Einsatz externer Personen dient dem Personalaustausch. Er soll den Wissenstransfer zwischen der Verwaltung und der privaten Wirtschaft sowie Einrichtungen aus Wissenschaft, Kultur und Zivilgesellschaft fördern.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die außerhalb des öffentlichen Dienstes in einem Arbeitsverhältnis stehen und nur vorübergehend in der Bundesverwaltung tätig sind, werden als externe Personen bezeichnet. Das bisherige Arbeitsverhältnis bleibt dabei bestehen.
Bei externen Personen handelt es sich nicht um externe Berater. Letztere erbringen mittels eines Werk- oder Dienstvertrages Leistungen für die Behörde.
Rechtliche Grundlagen
Für den Einsatz externer Personen gelten strenge Kriterien. Sie sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008 festgelegt.
Anzahl der externen Personen
Die Anzahl von externen Personen in der Bundesverwaltung bewegt sich seit Jahren im mittleren zweistelligen Bereich (mit sinkender Tendenz). Sie ist also im Vergleich zur Gesamtzahl der Bundesbediensteten (rund 572.000 im Jahr 2022) verschwindend gering.
Ab dem Jahr 2021 wird die Anzahl der externen Personen jährlich dargestellt.
Anzahl der externen Personen
Berichtszeitraum | Externe Personen |
---|---|
1. HJ 2012 | 62 |
2. HJ 2012 | 48 |
1. HJ 2013 | 39 |
2. HJ 2013 | 39 |
1. HJ 2014 | 42 |
2014 / 2015 | 40 |
2015 / 2016 | 35 |
2016 / 2017 | 24 |
2017 / 2018 | 33 |
2018 / 2019 | 12 |
2019 / 2020 | 23 |
2021 | 10 |
2022 | 14 |
Meist werden die externen Personen von bundesnahen und gemeinnützigen Einrichtungen sowie Einrichtungen der Wissenschaft entsandt.
Transparenz
Den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung ist transparent. Das Bundesministerium des Innern berichtet dem Haushalts- und dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages jährlich darüber. Die Berichte werden seit 2014 veröffentlicht. Der 19. Bericht wird der der letzte separate Bericht zu diesem Thema sein. Künftig werden die Daten zum Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung im Jahresbericht zur Integrität in der Bundesverwaltung abgebildet und veröffentlicht.