Behörden­gänge online erledigen: E-Government

Eine moderne öffentliche Verwaltung leistet einen wichtigen Beitrag für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. E-Government ermöglicht Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen des Staates. Der Gang zum Amt wird so in den meisten Fällen überflüssig.
Darüber hinaus wird Verwaltungshandeln durch den Einsatz von E-Government-Verfahren schneller und kostengünstiger. Sie sorgen für mehr Effizienz und Transparenz.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist für die strategische Ausrichtung und Fortentwicklung des E-Government in Deutschland verantwortlich. Es vertritt die Interessen des Bundes sowohl gegenüber den Bundesländern und Kommunen, als auch gegenüber der Europäischen Union.
E-Government ist nicht nur eine Frage der IT, sondern auch eine der Organisation. Als zuständiges Ministerium für Verwaltungsorganisation und -modernisierung bringt das BMI Themen des E-Government auf Bundes- und Länderebene ein.

Mehr zum Thema E-Government

  • E-Government-Gesetz

    E-Government schafft die Voraussetzungen für zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienste. Die elektronische Verwaltung wird auch durch gesetzliche Regelungen gefördert.

  • De-Mail

    Mit De-Mail werden elektronische Nachrichten verschlüsselt, geschützt und auf Wunsch nachweisbar verschickt. Das geht so einfach wie mit einer herkömmlichen E-Mail.

  • E-Government-Initiative

    Unterstützung der Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen bei der Einführung von De-Mail und der Online-Funktion des Personalausweises.

  • Onlinezugangsgesetz (OZG)

    Die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung soll in Zukunft deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher werden.