E-Government-Gesetz

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung

E-Government schafft die Voraussetzungen für zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienste. Die elektronische Verwaltung wird auch durch gesetzliche Regelungen gefördert.

Um die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern, ist im August 2013 das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) in Kraft getreten. Es ermöglicht Bund, Ländern und Kommunen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.

Kernpunkte des Gesetzes

Das E-Government-Gesetz verpflichtet die Verwaltung unter anderem dazu, einen elektronischen Zugang zu eröffnen. Die Bundesverwaltung muss sogar einen De-Mail-Zugang schaffen.

Auch das Erbringen elektronischer Nachweise und die elektronische Bezahlung in Verwaltungsverfahren wird erleichtert. Darüber hinaus werden Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens festgelegt.

Weitere zentrale Punkte sind:

  • Erfüllung von Publikationspflichten durch elektronische Amts- und Verkündungsblätter
  • Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von Prozessen
  • Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung ("Open Data")

Ersetzen der Schriftform

Mit dem Gesetz werden neben der qualifizierten elektronischen Signatur weitere sichere Technologien zugelassen, die die Schriftform elektronisch ersetzen. Hierfür wurden zwei Technologien identifiziert, mit denen alle Funktionen der Schriftform abgebildet werden können:

  1. De-Mail mit der Versandoption "absenderbestätigt", welche eine "sichere Anmeldung" voraussetzt
  2. Web-Anwendungen der Verwaltung in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung durch die eID-Funktion des neuen Personalausweises

Außerdem erlaubt eine Rechtsverordnungsermächtigung der Bundesregierung die rasche Anpassung an die deutschland- wie europaweite technologische Weiterentwicklung. Mit der Rechtsverordnung können weitere ausreichend sichere Verfahren als Schriftformersatz festgelegt werden.

Weitere Regelungen des Gesetzes

Die Praxis hat gezeigt, dass zur Verbesserung und Erweiterung von E-Government-Angeboten weitere Änderungen notwendig sind. Hierzu sieht das Gesetz Regelungen in verschiedenen Rechtsgebieten vor.

Hierunter fallen zum Beispiel die Ergebnisse einer Abfrage des IT-Planungsrates nach bundesrechtlichen Hindernissen für die elektronische Verfahrensabwicklung. Diese betreffen überwiegend die Abschaffung von Schriftformerfordernissen oder Erfordernissen zur persönlichen Vorsprache in Fachgesetzen. Ebenso fallen hierunter Vorschriften zur Georeferenzierung von statistischen Daten und Registerdaten.

Die Wirkungen des Gesetzes müssen bis zum 31. Juli 2018 evaluiert werden. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Bundestag Vorschläge zur Weiterentwicklung des Gesetzes zu unterbreiten.

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