De-Mail: sichere und verschlüsselte Kommunikation
Artikel Moderne Verwaltung
Mit De-Mail werden elektronische Nachrichten verschlüsselt, geschützt und auf Wunsch nachweisbar verschickt. Das geht so einfach wie mit einer herkömmlichen E-Mail.
De-Mail ermöglicht eine vertrauliche und nachweisbare elektronische Kommunikation: Versand, Empfang und Inhalte von De-Mails können rechtswirksam nachgewiesen werden.
Nur Nutzerinnen und Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen. Niemand kann sich hinter einer falschen Identität verstecken.
De-Mails sind auf dem Transportweg immer verschlüsselt und werden verschlüsselt abgelegt. Die Nachrichten sind für Unbefugte zu keiner Zeit zugänglich und können weder mitgelesen, noch verändert werden.
Zusätzlich können De-Mails Ende-zu-Ende-verschlüsselt werden. Die De-Mail-Anbieter vereinfachen die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch Zusatzprogramme, die auch ohne Vorkenntnisse genutzt werden können.
Gesetzlich geregeltes Sicherheitsniveau
De-Mail basiert auf einem einheitlichen und staatlich geprüften Sicherheitsniveau, das für alle De-Mail-Produkte gewährleistet ist.
Die Mindestanforderungen an den sicheren elektronischen Nachrichtenaustausch per De-Mail regelt das "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften" (De-Mail-Gesetz). Diese Mindestanforderungen gelten für alle De-Mail-Anbieter in gleicher Weise. Ihre Einhaltung wird regelmäßig überprüft.
Für die Zulassung von De-Mail-Anbietern ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zuständig. Die Namen der akkreditierten De-Mail-Anbieter veröffentlicht das BSI mit weiteren Informationen auf seiner Internetseite.
Digitaler Bürgerservice mit De-Mail
Externer Link: Informationen über De-Mail (Öffnet neues Fenster)
Weil mit De-Mail elektronische Nachrichten und Dokumente nur von zuvor eindeutig identifizierten Personen versendet werden können, ist es möglich, auch behördliche Anliegen mit De-Mail zu erledigen. Viele Verwaltungsvorgänge können so schneller und effizienter bearbeitet werden. Deshalb bieten immer mehr Behörden in Deutschland Bürgerinnen und Bürgern an, per De-Mail mit ihnen zu kommunizieren.
Anhand gesetzlich geregelter Versandoptionen kann auch rechtlich relevante Korrespondenz - die eine nachweislich fristgerechte Zustellung erfordert - per De-Mail verschickt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es zudem möglich, die in zahlreichen Dienstleistungen von Behörden erforderliche Schriftform durch eine De-Mail zu ersetzen.
Die Behörden des Bundes waren bisher durch das "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" (E-Government-Gesetz) verpflichtet, einen Zugang für De-Mail zur Verfügung zu stellen. Mit Inkrafttreten des OZG-Änderungsgesetzes am 24.07.2024 ist diese Verpflichtung für die Bundesverwaltung entfallen. Das De-Mail-Gesetz bleibt jedoch weiterhin bestehen. Die Behörden können damit auch weiterhin auf freiwilliger Basis einen Zugang über De-Mail anbieten.
Über weitere Nutzungsmöglichkeiten und Teilnehmer des De-Mail-Netzwerks aus Verwaltung und Wirtschaft können Sie sich auf dem herstellerneutralen Informationsportal unter der Rubrik "Wer nutzt De-Mail?" informieren.