Der vorläufige Reisepass
Typ:
Artikel
, Schwerpunktthema:
Moderne Verwaltung
Der vorläufige Reisepass ist grundsätzlich weltweit als Reisedokument anerkannt.
Quelle:
BMI
Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Das Bürgeramt kann für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen geeignete Nachweise verlangen, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie ein biometrisches Passbild.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
Bitte beachten Sie:
In einige Staaten (z. B. in die USA) kann man als Tourist nur dann visumfrei einreisen, wenn der Reisepass mehrere Jahre gültig ist. Kinderreisepässe können nur dann zur Einreise in die USA verwendet werden, wenn zusätzlich ein Visum enthalten ist.
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
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