Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung

Der deutsche Personalausweis zählt zu den fälschungssichersten Ausweisdokumenten der Welt. Ein Chip in der Ausweiskarte ermöglicht zudem die Nutzung des Personalausweises in der digitalen Welt.

Der Personalausweis hat zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die auf international anerkannten Standards basieren und eine besonders hohe Fälschungssicherheit gewährleisten.

Der Chip in der Ausweiskarte ermöglicht Ihnen außerdem die Nutzung der folgenden Funktionen:

1. Der Online-Ausweis

Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich im Internet oder an Automaten bzw. Bürgerterminals einfach und sicher aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Mit ein paar Klicks ist alles erledigt. Ihre Daten sind dabei zuverlässig vor Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch geschützt.

2. Das Pseudonym

Viele Diensteanbieter ermöglichen Ihnen die Nutzung ihrer Online-Dienste mit einem Pseudonym. Ihre persönlichen Daten aus dem Online-Ausweis werden dann nur bei der ersten Anmeldung benötigt. Danach erkennt Sie der Online-Dienst nachdem Sie Ihre PIN eingegeben haben anhand Ihres Pseudonyms. 

Dank des Pseudonyms können keine Nutzungsprofile von Ihnen über verschiedene Online-Dienste und Diensteanbieter hinweg erstellt werden. Das Pseudonym trägt somit erheblich zum Schutz Ihrer Daten bei.

Das Pseudonym ist nicht dauerhaft an Sie als Person gebunden, sondern an Ihre gültige Ausweiskarte sowie an den berechtigten Dienst, den Sie mit der Pseudonymfunktion nutzen. Daher wird das Pseudonym auch als "dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen (DKK)" bezeichnet.

Bitte beachten Sie: Durch die Bindung des Pseudonyms an die gültige Ausweiskarte ändert sich das Pseudonym, wenn Sie einen neuen Personalausweis erhalten. Nach einem Ausweiswechsel kann es vorkommen, dass ein von Ihnen mit Pseudonym genutzter Online-Dienst Sie nicht mehr ohne Weiteres "wiedererkennt".

Zur Vermeidung dieses Problems informieren Sie den Anbieter eines Online-Dienstes, den Sie mit Pseudonym nutzen, am besten vorher über den anstehenden Ausweiswechsel. Dann kann der Anbieter des Online-Dienstes Ihnen mitteilen, wie Sie das Pseudonym erneuern können.

3. Die qualifizierte elektronische Unterschrift

Die qualifizierte elektronische Signatur ist eine Unterschrift mit der Sie digitale Dokumente – im Sinne von "Das will ich" – rechtsverbindlich elektronisch unterzeichnen können.

Der Personalausweis im Scheckkartenformat ist für die elektronische Unterschrift mit einem Signaturzertifikat sowie für die Fernsignatur gemäß eIDAS-Verordnung mit dem Online-Ausweis vorbereitet.

Allgemeine Fragen zum Personalausweis und zum Online-Ausweis richten Sie an die Bürgerkommunikation des BMI.
Telefonnummer: 030 18 681 23333
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr.

4. Die hoheitliche Verwendung der Biometrie-Daten

Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 1. August 2021 ist die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip für neu ausgestellte Personalausweise europaweit verpflichtend. 

Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden. 

Diese Behörden dürfen das Lichtbild auf dem Chip verwenden, um Identifizierungsverfahren technisch zu unterstützen und dadurch schneller durchzuführen, zum Beispiel an automatischen Grenzkontrollstationen. 

Bleiben nach dem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen. Dadurch werden Betrugsversuche schnell erkannt. 

Ausschließlich Behörden, die gesetzlich zur Identitätsfeststellung ermächtigt sind, dürfen die biometrischen Daten im Chip auslesen. Die Fingerabdrücke können nur mit hoheitlichem Berechtigungszertifikat ausgelesen werden. 

Lichtbild und Fingerabdrücke werden niemals ohne Ihre Kenntnis abgefragt.

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