Ausweise & Pässe
Artikel Moderne Verwaltung
Jeder Bundesbürger muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen. Innerhalb des Schengenraums genügt hierfür in der Regel der Personalausweis.
Bei Reisen außerhalb des Schengenraums ist meist ein Reisepass notwendig. Darüber hinaus können Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises auch im Internet oder an Automaten und Bürgerterminals eindeutig ausweisen.