Rückkehrpolitik

Nicht alle Menschen, die zu uns kommen, um in Deutschland zu leben, können auch hier bleiben. Wenn etwa ein Asylantrag abgelehnt wurde oder ein Fluchtgrund nicht mehr vorliegt, müssen die betreffenden Personen unser Land verlassen.
Den Vorrang in solchen Fällen hat die freiwillige Ausreise und Unterstützung bei der Rückkehr in das jeweilige Herkunftsland. Zahlreiche staatliche und nichtstaatliche Angebote beraten und unterstützen Ausreispflichtige bei der freiwilligen Rückkehr, etwa durch Reiseorganisation, Starthilfen nach Ankunft und individuelle Reintegrationsleistungen.
Personen, die ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen, werden zwangsweise rückgeführt ("abgeschoben").

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