Usbekistan
Migrationsabkommen Migration
Für Usbekistan ist ein umfassendes Migrationsabkommen verhandelt. Dieses wurde von Bundesinnenministerin Faeser am 15. September 2024 unterzeichnet.
Fakten über das Land
Die Republik Usbekistan ist ein Präsidialsystem mit einem Zwei-Kammer-Parlament. Das Land in Zentralasien erklärte am 01.09.1991 seine Unabhängigkeit. Usbekistan ist unter anderem Mitglied der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), des Freihandelsabkommens der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SCO). Politisches und wirtschaftliches Zentrum ist die Hauptstadt Taschkent, die gleichzeitig die größte Stadt des Landes ist. Einer der größten Exportprodukte ist Gold. Daneben spielen unter anderem Baumwolle, Nichteisenmetalle, Gemüse und Früchte eine große Rolle. Zu den besonderen Sehenswürdigkeiten des Landes zählt insbesondere die ehemalige Handelsstadt Samarkand, die an der früheren Seidenstraße liegt.
Die diplomatischen Beziehungen wurden am 06.03.1992 aufgenommen.
448.924 km² Fläche
36,41 Mio. Einwohner
Umfassendes Migrationsabkommen abgeschlossen
Die Verhandlungen über ein Deutsch-Usbekisches Abkommen über eine umfassende Migrations- und Mobilitätspartnerschaft sind abgeschlossen. Dieses wurde von Bundesinnenministerin Faeser am 15. September 2024 in Samarkand unterzeichnet. Die Zeichnungszeremonie fand in Anwesenheit von Bundeskanzler Olaf Scholz und Usbekistans Staatspräsident Schawkat Mirsijojew statt.
Mit dem Abkommen wurde die Zusammenarbeit bei der Erwerbsmigration vereinbart, um dringend benötigte Arbeits- und Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Auch eine engere Kooperation im Bereich der Aus- und Weiterbildung ist vorgesehen. Andererseits enthält das Migrationsabkommen Vorschriften, die insbesondere einheitliche Verfahren für eine effektive Rückkehrzusammenarbeit festlegen.
Nach der Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung zum Thema Migration und Mobilität Anfang Mai 2023 in Berlin, war der Sonderbevollmächtigte Dr. Joachim Stamp im Sommer 2023 zu Gesprächen zur weiteren Zusammenarbeit in der usbekischen Hauptstadt Taschkent. Der Delegation gehörten auch Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie der Bundesagentur für Arbeit an. Seit September 2023 gibt es eine bilaterale Arbeitsgruppe zur Migrationszusammenarbeit. Der Sonderbevollmächtigte war daneben zu Verhandlungen Mitte Juni 2024 und zuletzt Mitte September 2024 anlässlich der Unterzeichnung des Migrationsabkommens in Usbekistan.
Usbekistan hat ein hohes Interesse an legalen und sicheren Wegen der Erwerbsmigration für seine junge Bevölkerung in den deutschen Arbeitsmarkt. Junge Menschen dort sind an guter und qualifizierter Ausbildung und Arbeit gerade auch in Deutschland interessiert. Viele von ihnen lernen jetzt schon in ihrer Heimat die deutsche Sprache. Umgekehrt stellt der zunehmende Fachkräftemangel in vielen Branchen eine der größten Wachstumsbremsen für die Wirtschaft in Deutschland dar. Daher arbeitet die Bundesregierung daran, mit Ländern wie Usbekistan erweiterte Möglichkeiten einer langfristigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zur Stärkung regulärer Erwerbsmigration gerade auch vor dem Hintergrund des kürzlich modernisierten Fachkräfteeinwanderungsrechts intensiv zu prüfen. Von solchen Migrationspartnerschaften können nicht nur andere Staaten und die Bundesrepublik profitieren, sondern vor allem auch interessierte Menschen im Ausland und heimische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Dabei wird aber immer zugleich auch eine praxiswirksame Zusammenarbeit bei der Reduzierung irregulärer Migration und der Rückkehrzusammenarbeit verbindlich vereinbart.
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Mit Usbekistan sind die Gespräche weit fortgeschritten. Mit Kirgisistan und den Philippinen planen wir ebenfalls Vereinbarungen, hier steht die Fachkräftegewinnung im Vordergrund.
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Mit Usbekistan sind wir mit einem Partner in Zentralasien für dringend benötigte reguläre Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt auf einem guten Weg. Davon kann nicht nur Usbekistan profitieren, sondern auch fleißige und qualifizierte junge Menschen. Auf der anderen Seite wird es uns aber auch immer um klare Regeln für die Rückübernahme von Menschen ohne Bleiberecht gehen.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag umfangreiche Reformen verabredet, um einen Paradigmenwechsel zur Reduzierung irregulärer Migration und Stärkung legaler Migration einzuleiten. Dazu gehören unterschiedliche Maßnahmen. Die Erarbeitung von Migrationspartnerschaften durch den Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, ist dabei ein Baustein, der auf eine dauerhafte und umfassende Zusammenarbeit mit Herkunftsländern angelegt ist. Neben diesem Ansatz zur Entwicklung umfassender Migrationspartnerschaften wird auch die bestehende Rückkehrkooperation mit Herkunftsländern durch die zuständigen Stellen in Bund und Ländern fortgesetzt.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt ist eines der Ministerien der Bundesrepublik Deutschland und als solches eine oberste Bundesbehörde. Es hat seinen Hauptsitz in Berlin und einen Nebensitz in der Bundesstadt Bonn. Es ist die Zentrale des Auswärtigen Dienstes und zuständig für die deutsche Außen- und Europapolitik