Moldau

Typ: Migrationsabkommen , Schwerpunktthema: Migration

Die Bundesregierung und die moldauische Regierung wollen irreguläre Migration reduzieren und die bewährte Saisonarbeit sichern. Weite Teile des vorbereiteten Migrationsabkommen werden in der Praxis bereits erfolgreich umgesetzt.

Fakten über das Land

Die Republik Moldau liegt in Südosteuropa und grenzt an Rumänien und die Ukraine. Der Staat entstand, nachdem sich die Moldauische Sozialistische Sowjetrepublik am 27.08.1991 für unabhängig erklärte. Das Land ist seit dem 24.06.2022 EU-Beitrittskandidat. Neben der Hauptstadt Chişinău sind auch die Städte Balti, Ungheni, Calhul sowie die Sondergebiete Gagausien und Transnistrien von größerer Bedeutung für die Wirtschaft des Landes. Wichtige Exportgüter Moldaus sind unter anderem elektrische Maschinen, Elektronik, aber landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Getreide, Getreideerzeugnisse, Wein, Obst und Gemüse.

Die diplomatischen Beziehungen wurden am 30.04.1992 aufgenommen.

  • 33.850 km² Fläche

  • 2,49 Mio. Einwohner

Umfassendes Migrationsabkommen

Der wesentliche Teil des vorbereiteten umfassenden Migrationsabkommens mit Moldau wird durch das gemeinsame Verständnis von Moldau als sicherem Herkunftsland und der vollzogenen Einstufung bereits umgesetzt. Die Zahl der Asylanträge aus Moldau ist mit über 50 Prozent drastisch zurückgegangen. Der Sonderbevollmächtigte Dr. Joachim Stamp steht im Rahmen der weiteren Verhandlungen in engem Austausch mit der moldauischen Regierung.

  • Bundesministerin Faeser
    Zur Begrenzung irregulärer Migration wurden Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. In beiden Staaten droht Menschen in aller Regel keine politische Verfolgung. Mehr als jeder zehnte abgelehnte Asylantrag kommt aus diesen beiden Ländern. Damit haben wir bereits sehr schnell irreguläre Migration wirksam reduziert.

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser

  • Moldau ist für uns ein wichtiger Partner in Migrationsfragen. Mit der Einstufung als sichereres Herkunftsland haben wir dafür gesorgt, dass unsere Kommunen und Gerichte erheblich entlastet werden. Mit dem vorbereiteten Migrationsabkommen, das zeitnah unterzeichnet wird, gehen wir – wie mit Georgien – einen großen Schritt bei der bilateralen Zusammenarbeit.

    Sonderbevollmächtigter Dr. Joachim Stamp

Bild: unsplash/Henning Witzel

Moldau ist sicherer Herkunftsstaat

Menschen in Moldau droht in aller Regel keine politische Verfolgung. Die Anerkennungsquote von Asylanträgen in Deutschland liegt bei niedrigen 0,5 Prozent. Daher hat der Deutsche Bundestag am 16. November 2023 und der Bundesrat am 15. Dezember 2023 wie im Migrationsabkommen vorgesehen die Republik Moldau als sicheren Herkunftsstaat eingestuft.

15% der abgelehnten Asylanträge kamen 2023 aus Georgien und Moldau.

  • 9.489 Asylanträge

  • 0,3% Schutzquote

Bei sicheren Herkunftsstaaten werden Asylanträge weiterhin individuell geprüft. Jedoch gehen die Behörden davon aus, dass generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Diese Vermutung kann im Asylverfahren von den Antragstellenden widerlegt werden.

Mit der Einstufung Georgiens und Moldaus als sichere Herkunftsstaaten können die Asylverfahren beschleunigt werden. Der Aufenthalt in Deutschland von Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, kann zudem schneller beendet werden. Zudem ist die Einstufung Grundlage des gemeinsamen Abkommens mit Deutschland.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag umfangreiche Reformen verabredet, um einen Paradigmenwechsel zur Reduzierung irregulärer Migration und Stärkung legaler Migration einzuleiten. Dazu gehören unterschiedliche Maßnahmen. Die Erarbeitung von Migrationspartnerschaften durch den Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, ist dabei ein Baustein, der auf eine dauerhafte und umfassende Zusammenarbeit mit Herkunftsländern angelegt ist. Neben diesem Ansatz zur Entwicklung umfassender Migrationspartnerschaften wird auch die bestehende Rückkehrkooperation mit Herkunftsländern durch die zuständigen Stellen in Bund und Ländern fortgesetzt.

Reise- und Sicherheitshinweise

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