Migrationspartnerschaften
Artikel Migration
Ein wichtiger Baustein der Migrationspolitik der Bundesregierung sind praxistaugliche und partnerschaftliche Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern unter Beachtung menschenrechtlicher Standards. Diese Vereinbarungen (Migrationspartnerschaften) können neben der Zusammenarbeit bei der Rückkehr abgelehnter Asylsuchender auch Aspekte wie den Ausbau wirtschaftlicher Zusammenarbeit und den Transfer von Technologie enthalten. Visa-Erleichterungen, die Schaffung von Qualifizierungsmaßnahmen für den deutschen Arbeitsmarkt und die Einrichtung von Jobbörsen sorgen außerdem dafür, dringend benötigte Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Migrationspartnerschaften gestalten sich mit jedem Land unterschiedlich. Sie können auf völkerrechtlichen Verträgen (Migrationsabkommen) basieren, in anderen Fällen sind gemeinsame Erklärungen (MoUs - Memorandums of Understanding) oder die Etablierung bilateraler Arbeitsstrukturen für eine praxistaugliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit sinnvoller.
Für diese Aufgabe wurde 2023 das Amt des Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen im Bundesministerium des Innern und für Heimat eingerichtet, um neue und wichtige Impulse im Bereich der externen Dimension der Migrationspolitik zu setzen. Diese erfolgen in enger Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung.
Der Aufbau und die dauerhafte Umsetzung von Migrationspartnerschaften sind langfristige Aufgaben. Auch das sog. "EU Asyl- und Migrationspaket" sieht im externen Bereich für die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten vor, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten "maßgeschneiderte und für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften" mit Drittländern im Bereich Asyl und Migration zu fördern und zu begründen. Diesen bereits erfolgreich eingeschlagenen Weg werden wir konsequent fortsetzen.