Kolumbien

Typ: Migrationsabkommen , Schwerpunktthema: Migration

Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit der kolumbianischen Regierung dafür ein, dass die Migration nach Deutschland besser gesteuert wird. Zentrales Element ist hierfür eine bilaterale Steuerungsgruppe.

Fakten über das Land

Die Republik Kolumbien ist eine Präsidialdemokratie, die im Norden an das karibische Meer grenzt und im Westen an den Pazifik. Das Land ist seit 2004 assoziiertes Mitglied des Gemeinsamen Südamerikanischen Marktes MERCOSUR und seit 2020 Teil der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Hauptstadt Bogotá ist das politische und wirtschaftliche Zentrum des Landes. Der Export wird dominiert von Erdöl und Erdölerzeugnissen, aber auch Kohle, Koks und Briketts spielen eine wichtige Rolle. Bei Kaffee, Bananen, Palmöl und Schnittblumen gehört Kolumbien zu den führenden Exporteuren weltweit. Aufgrund seiner Natur und Geschichte ist Kolumbien ein beliebtes Reiseziel.

Die diplomatischen Beziehungen wurden am 13.01.1953 (Bundesrepublik Deutschland), bzw. 23.03.1973 (Deutsche Demokratische Republik) aufgenommen.

  • 1.140.619 km² Fläche

  • 52,09 Mio. Einwohner

Kooperation bei der Steuerung der Migration

Der Sonderbevollmächtigte Dr. Joachim Stamp und der Vizeaußenminister der Republik Kolumbien, Jorge Rojas Rodríguez, haben im September 2024 in Berlin eine gemeinsame Absichtserklärung über eine Migrationspartnerschaft beider Länder unterzeichnet. Im Mittelpunkt steht die Kooperation bei Fragen der Migrationssteuerung. Eine bilaterale Steuerungsgruppe soll zu einvernehmlich festgelegten Themen zusammenarbeiten und Fortschritte besprechen. Zuvor war der der Sonderbevollmächtigte Dr. Stamp im Februar 2024 zu Sondierungsgesprächen in Kolumbien. Ministerin Faeser hat bei ihrer Südamerikareise Anfang März 2024 mit der kolumbianischen Regierung ebenfalls über die weitere Kooperation gesprochen.

In den letzten Jahren hat die Anzahl aussichtsloser kolumbianischer Asylanträge in Deutschland zugenommen. Gemeinsam mit der kolumbianischen Regierung wird daran gearbeitet, dem entgegenzuwirken und stattdessen über Möglichkeiten der qualifizierten Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt zu informieren. Ein wichtiges Thema der Zusammenarbeit wird deshalb die Informationsbereitstellung und -vermittlung über solche Falschinformationen sowie über legale Migrationswege sein.

Kolumbien hat ein großes Potenzial an jungen Arbeitskräften, die gerne vorübergehend oder auf Dauer in Deutschland arbeiten möchten. Hier liegt eine exzellente Chance, gerade für Mangelberufe in Deutschland, leistungsbereite und qualifizierte neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewinnen. Gleichzeitig werden Expertinnen und Experten beider Seiten daran arbeiten, dass die Zahl der aussichtslosen Asylanträge aus Kolumbien durch konkrete Maßnahmen schnell zurückgeht.

  • Bundesministerin Faeser
    Ich freue mich, dass wir jetzt auch mit Kolumbien eine neue Kooperation erreichen und in gemeinsamen Arbeitsstrukturen irreguläre Migration reduzieren und legale Arbeitsmigration stärken. Das ist in unserem gemeinsamen Interesse.

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser

  • Unsere kolumbianischen Partner und wir verfolgen die gleichen Ziele in der Migrationspolitik: Wir wollen Arbeits- und Bildungsmigration fördern und konsequent gegen irreguläre Migration vorgehen. Dazu haben wir eine gemeinsame Steuerungsgruppe vereinbart.

    Sonderbevollmächtigter Dr. Joachim Stamp

Bild: unsplash/Henning Witzel

Zahlen und Fakten

  • 138 Asylanträge kolumbianischer Staatsangehöriger in Deutschland 2018

  • 3.337 Asylanträge kolumbianischer Staatsangehöriger in Deutschland 2023

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag umfangreiche Reformen verabredet, um einen Paradigmenwechsel zur Reduzierung irregulärer Migration und Stärkung legaler Migration einzuleiten. Dazu gehören unterschiedliche Maßnahmen. Die Erarbeitung von Migrationspartnerschaften durch den Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, ist dabei ein Baustein, der auf eine dauerhafte und umfassende Zusammenarbeit mit Herkunftsländern angelegt ist. Neben diesem Ansatz zur Entwicklung umfassender Migrationspartnerschaften wird auch die bestehende Rückkehrkooperation mit Herkunftsländern durch die zuständigen Stellen in Bund und Ländern fortgesetzt.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt ist eines der Ministerien der Bundesrepublik Deutschland und als solches eine oberste Bundesbehörde. Es hat seinen Hauptsitz in Berlin und einen Nebensitz in der Bundesstadt Bonn. Es ist die Zentrale des Auswärtigen Dienstes und zuständig für die deutsche Außen- und Europapolitik

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