Kirgisistan

Typ: Migrationsabkommen , Schwerpunktthema: Migration

Die Bundesregierung arbeitet aktuell an einem Migrationsabkommen mit Kirgisistan zur Stärkung regulärer und Reduzierung irregulärer Migration.

Fakten über das Land

Die kirgisische Republik (Kirgistsan) besitzt ein präsidentielles Regierungssystem. Das Land in Zentralasien erklärte am 31.08.1991 seine Unabhängigkeit. Kirgisistan ist unter anderem Mitglied der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), des Freihandelsabkommens der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SCO). Mit etwas mehr als einer Millionen Einwohnern ist die Hauptstadt Bischkek das politische und wirtschaftliche Zentrum des Landes. Wichtige Exportprodukte sind unter anderem landwirtschaftliche Erzeugnisse, aber auch Textilien, Gold und elektronische Geräte.

Die diplomatischen Beziehungen wurden am 03.02.1992 aufgenommen.

  • 191.800 km² Fläche

  • 6,98 Mio. Einwohner

Migrationsabkommen in Vorbereitung

Für Kirgisistan wird ein umfassendes Migrationsabkommen vorbereitet. Das angestrebte Migrationsabkommen soll angesichts des deutschen Bedarfs an Fach- und Arbeitskräften weitere Möglichkeiten legaler Erwerbsmigration schaffen und zugleich die Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht beinhalten.

Eine Delegation aus Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie der Bundesagentur für Arbeit reiste im August 2023 zu Sondierungsgesprächen nach Kirgisistan. Am Rande des Gipfeltreffens der Bundesrepublik Deutschland mit den zentralasiatischen Staatschefs im September 2023 hat der Sonderbevollmächtigte gemeinsam mit dem kirgisischen Außenminister Dscheenbek Kulubajew eine Absichtserklärung zum Aufbau einer umfassenden Migrationszusammenarbeit mit Kirgisistan unterzeichnet.

Migrationsabkommen dienen zur Reduzierung irregulärer Migration und zur Stärkung legaler Migration von Fachkräfen. Neben dem Ansatz zur Entwicklung umfassender Migrationspartnerschaften wird auch die bestehende Rückkehrkooperation mit Herkunftsländern durch die zuständigen Stellen in Bund und Ländern fortgesetzt.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt ist eines der Ministerien der Bundesrepublik Deutschland und als solches eine oberste Bundesbehörde. Es hat seinen Hauptsitz in Berlin und einen Nebensitz in der Bundesstadt Bonn. Es ist die Zentrale des Auswärtigen Dienstes und zuständig für die deutsche Außen- und Europapolitik

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Mehr Infos zu den Migrationsabkommen und -partnerschaften

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