Kirgisistan

Typ: Migrationsabkommen , Schwerpunktthema: Migration

Die Bundesregierung arbeitet aktuell an einem Migrationsabkommen mit Kirgisistan zur Stärkung regulärer und Reduzierung irregulärer Migration.

Fakten über das Land

Die kirgisische Republik (Kirgistsan) besitzt ein präsidentielles Regierungssystem. Das Land in Zentralasien erklärte am 31.08.1991 seine Unabhängigkeit. Kirgisistan ist unter anderem Mitglied der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), des Freihandelsabkommens der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SCO). Mit etwas mehr als einer Millionen Einwohnern ist die Hauptstadt Bischkek das politische und wirtschaftliche Zentrum des Landes. Wichtige Exportprodukte sind unter anderem landwirtschaftliche Erzeugnisse, aber auch Textilien, Gold und elektronische Geräte.

Die diplomatischen Beziehungen wurden am 03.02.1992 aufgenommen.

  • 191.800 km² Fläche

  • 6,98 Mio. Einwohner

Migrationsabkommen in Vorbereitung

Für Kirgisistan wird aktuell ein umfassendes Migrationsabkommen vorbereitet.

Das angestrebte Migrationsabkommen soll angesichts des deutschen Bedarfs an Fach- und Arbeitskräften weitere Möglichkeiten legaler Erwerbsmigration schaffen und zugleich die Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht beinhalten.

Anfang August 2023 reiste der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, zu Sondierungsgesprächen nach Kirgisistan. Der Delegation gehörten auch Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie der Bundesagentur für Arbeit an. Am Rande des Gipfeltreffens der Bundesrepublik Deutschland mit den zentralasiatischen Staatschefs im September 2023 hat der Sonderbevollmächtigte gemeinsam mit dem kirgisischen Außenminister Dscheenbek Kulubajew eine Absichtserklärung zum Aufbau einer umfassenden Migrationszusammenarbeit mit Kirgisistan unterzeichnet.

  • Bundesministerin Faeser
    Das angestrebte Migrationsabkommen mit Kirgistan soll angesichts unseres Bedarfs an Fachkräften weitere Möglichkeiten legaler Erwerbsmigration schaffen und gleichzeitig die Rückübernahme von Personen ohne Aufenthaltsrecht beinhalten.

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser

  • Mit Kirgisistan sind wir mit einem potentiellen Partner in Zentralasien für dringend benötigte reguläre Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt auf einem guten Weg. Davon kann nicht nur Kirgisistan profitieren, sondern auch fleißige und qualifizierte junge Menschen. Auf der anderen Seite wird es uns aber auch immer um klare Regeln für die Rückübernahme von Menschen ohne Bleiberecht gehen.

    Sonderbevollmächtigter Dr. Joachim Stamp

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag umfangreiche Reformen verabredet, um einen Paradigmenwechsel zur Reduzierung irregulärer Migration und Stärkung legaler Migration einzuleiten. Dazu gehören unterschiedliche Maßnahmen. Die Erarbeitung von Migrationspartnerschaften durch den Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, ist dabei ein Baustein, der auf eine dauerhafte und umfassende Zusammenarbeit mit Herkunftsländern angelegt ist. Neben diesem Ansatz zur Entwicklung umfassender Migrationspartnerschaften wird auch die bestehende Rückkehrkooperation mit Herkunftsländern durch die zuständigen Stellen in Bund und Ländern fortgesetzt.

Reise- und Sicherheitshinweise

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