Kenia
Migrationsabkommen Migration
Deutschland und Kenia pflegen traditionell enge und partnerschaftliche Beziehungen. Am 13. September 2024 wurde in Berlin ein Migrationsabkommen unterzeichnet.
Fakten über das Land
Die Republik Kenia ist eine Präsidialdemokratie in Ostafrika. Das Land trat 1963 der Organisation für Afrikanische Einheit bei, aus der 2002 die Afrikanische Union hervorgegangen ist. Daneben ist Kenia unter anderem seit 2000 Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft EAC. Die Hauptstadt Nairobi ist das Wirtschafts- und Finanzzentrum Kenias. In der Hafenstadt Mombasa befindet sich der größte und wichtigste Seehafen des Landes. Zu den wichtigsten Exportgütern gehören landwirtschaftliche Produkte, wie Tee, Kaffee, aber auch Blumen, Obst und Gemüse und daneben auch Erze.
Die diplomatischen Beziehungen wurden am 18.12.1963 (Bundesrepublik Deutschland), bzw. 19.05.1975 (Deutsche Demokratische Republik) aufgenommen. Die Bundesrepublik Deutschland war der erste Staat, der Kenia nach der Unabhängigkeit 1963 völkerrechtlich anerkannte.
580.370 km² Fläche
55,1 Mio. Einwohner
Umfassendes Migrationsabkommen
Nach Verhandlungsrunden in Berlin und Nairobi wurde am 13. September 2024 ein umfassendes Migrationsabkommen unterzeichnet. Kenia ist damit das erste Land in Afrika, mit welchem Deutschland ein solches umfassendes Abkommen geschlossen hat.
Der Unterzeichnung des Abkommens gingen zwei Verhandlungsrunden im Frühjahr 2024 voraus. Die deutsche Delegation bestand aus Vertretern des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Auswärtigen Amts und der Deutschen Botschaft in Nairobi.
Zur Umsetzung des Abkommens haben Deutschland und Kenia die Einsetzung einer bilateralen Arbeitsgruppe vereinbart.
Vereinbarungen zur Migration von Arbeits- und Fachkräften geschlossen
Die Vereinbarungen zur Migration von Arbeits- und Fachkräften sehen eine engere Zusammenarbeit beider Staaten zur Förderung der legalen Migration aus Kenia nach Deutschland vor. Grundlage der Regelungen ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG). Das Abkommen sieht dabei keine zahlenmäßige Begrenzung oder Quoten vor, wonach höchstens bzw. mindestens eine bestimmte Anzahl an Kenianerinnen und Kenianern jährlich zur Arbeit nach Deutschland kommen darf. Alle potentiellen Arbeits- und Fachkräfte können unter den Voraussetzungen des FEG von dem Abkommen profitieren. Zudem sind Kooperationen im Bereich der Berufsausbildung sowie die Stärkung der Zuwanderung zum Zwecke des Studiums in Deutschland vorgesehen. Ende September 2024 fand bereits eine Jobmesse in Nairobi statt, um die Fachkräfteeinwanderung zu fördern.
Ein wichtiger Teil des Abkommens ist daneben auch eine Verbesserung der Rückführungskooperation. Als erstes Land aus Subsahara-Afrika hat Kenia der Identifizierung von Ausreisepflichtigen mittels biometrischem Datenabgleichzugestimmt. Außerdem sollen zukünftig auch abgelaufene Pässe und Personalausweise als Reisedokumente akzeptiert werden, um Rückführungen zu ermöglichen, ebenso wie eine längere Gültigkeitsdauer von Passersatzpapieren.
Migrationsabkommen dienen zur Reduzierung irregulärer Migration und zur Stärkung legaler Migration von Fachkräfen. Neben dem Ansatz zur Entwicklung umfassender Migrationspartnerschaften wird auch die bestehende Rückkehrkooperation mit Herkunftsländern durch die zuständigen Stellen in Bund und Ländern fortgesetzt.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt ist eines der Ministerien der Bundesrepublik Deutschland und als solches eine oberste Bundesbehörde. Es hat seinen Hauptsitz in Berlin und einen Nebensitz in der Bundesstadt Bonn. Es ist die Zentrale des Auswärtigen Dienstes und zuständig für die deutsche Außen- und Europapolitik