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Mit Georgien wurde Ende 2023 ein Migrationsabkommen unterzeichnet. Daneben ist das Land als sicheres Herkunftsland eingestuft worden. Das gemeinsame Ziel: die Reduzierung der irregulären Migration und die Stärkung regulärer Migration.
Quelle:
BMI/ Jens Oellermann
Fakten über das Land
Georgien ist seit 1991 wieder unabhängig (zuerst 1918). 2013 wurde das Land durch Verfassungsänderung von einer Präsidialrepublik zu einer parlamentarischen Demokratie. Georgien hat am 3. März 2022 einen Antrag auf Mitgliedschaft in der EU gestellt. Mit der Entscheidung des Europäischen Rats vom 14. Dezember 2023 hat Georgien den Kandidatenstatus erhalten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat am 19. Dezember 2023 im Zuge einer Reise in die georgische Hauptstadt Tiflis mit dem Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, ein gemeinsames Migrationsabkommen mit ihrem georgischen Amtskollegen Gomelauri unterzeichnet. Das Migrationsabkommen dient als Grundlage, um künftig im Interesse beider Staaten irreguläre Migration dauerhaft zu reduzieren. Georgien kommt diesbezüglich eine besondere Bedeutung zu. Denn allein im Jahr 2023 kamen 15 Prozent der abgelehnten Asylanträge in Deutschland aus Georgien und Moldau. Gleichzeitig zielt das Abkommen darauf ab, insbesondere saisonale Arbeitskräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen.
Wir stärken mit dem Abkommen die bereits gute Zusammenarbeit mit Georgien bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Menschen. Das ist ein weiterer Schritt zu einer wirksamen Begrenzung der irregulären Migration
Bundesinnenministerin Nancy Faeser
Mit der Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland konnten wir die Asylantragszahlen unmittelbar um mehr als 70 Prozent reduzieren. Das entlastet unsere Kommunen und Gerichte erheblich. Daneben starten wir ein neues Kapitel bei der Arbeitsmigration und im Bildungsaustausch. Dies ist für beide Länder ein großer Gewinn.
Sonderbevollmächtigter Dr. Joachim Stamp
Bild: unsplash/Henning Witzel
Georgien ist sicherer Herkunfsstaat
Menschen in Georgien droht in aller Regel keine politische Verfolgung. Die Anerkennungsquote von Asylanträgen in Deutschland liegt bei niedrigen 0,3 Prozent. Daher hat der Deutsche Bundestag am 16. November 2023 und der Bundesrat am 15. Dezember 2023 beschlossen, Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.
15 Prozent der abgelehnten Asylanträge kamen 2023 aus Georgien und Moldau.
57.215 km2 Fläche
3,7 Mio. Einwohner
Bei sicheren Herkunftsstaaten gehen die Behörden davon aus, dass generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Diese Vermutung kann im Asylverfahren von den Antragstellenden widerlegt werden. Asylanträge werden weiterhin individuell geprüft.
Mit der Einstufung Georgiens und Moldaus als sichere Herkunftsstaaten können die Asylverfahren beschleunigt werden. Der Aufenthalt in Deutschland von Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, kann zudem schneller beendet werden. Zudem ist die Einstufung Grundlage des gemeinsamen Abkommens mit Deutschland.
Seit Abschluss des Migrationsabkommens und der erfolgten Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat sind die Asylantragszahlen im Vergleichszeitraum Januar bis Mai 2024 zu Januar bis Mai 2023 um 68 Prozent zurückgegangen. Die Rückkehrzusammenarbeit mit Georgien ist auf stabilem Niveau sehr gut.
Blätterfunktion
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Quelle: BMI/ Jens Oellermann
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Quelle: BMI/ Jens Oellermann
Quelle: BMI/ Jens Oellermann
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag umfangreiche Reformen verabredet, um einen Paradigmenwechsel zur Reduzierung irregulärer Migration und Stärkung legaler Migration einzuleiten. Dazu gehören unterschiedliche Maßnahmen. Die Erarbeitung von Migrationspartnerschaften durch den Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, ist dabei ein Baustein, der auf eine dauerhafte und umfassende Zusammenarbeit mit Herkunftsländern angelegt ist. Neben diesem Ansatz zur Entwicklung umfassender Migrationspartnerschaften wird auch die bestehende Rückkehrkooperation mit Herkunftsländern durch die zuständigen Stellen in Bund und Ländern fortgesetzt.
Asylanträge
Mit dem Migrationsabkommen sollen aber auch Arbeits- und Fachkräfte aus Georgien gewonnen und neue Perspektiven u.a. für Saisonarbeitskräfte geschaffen werden. Es werden gezielt Möglichkeiten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt ausgebaut.
Für Saisonabreitskräfte
Die bestehende Saisonarbeitskooperation für georgische Staatsangehörige in der Landwirtschaft soll gefördert und ausgebaut werden. Daneben bestehen im Rahmen eines Kontingents nach § 15d BeschV für Georgierinnen und Georgiern auch weitere kurzzeitige umfassende Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland.
Besonderer Aspekt
Georgierinnen und Georgier, die in prekären Verhältnissen in Drittstaaten arbeiten, soll der Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland erleichtert werden. Zu diesem Zweck wird mit Georgien eine bilaterale Expertengruppe unter Beteiligung der relevanten Ministerien und Stellen eingerichtet.
Für Fachkräfte
Vor allem aus den Bereichen Logistik, Transport und Pflege sollen qualifizierte Fachkräfte nach Deutschland in den Arbeitsmarkt eingeladen werden.
Für Studierende und Forschende
Zudem wird durch das Migrationsabkommen die Zusammenarbeit im Bereich des Bildungsaustauschs gestärkt. Deutschland und Georgien verpflichten sich, die länderübergreifende Zusammenarbeit durch den Austausch von Studierenden, Auszubildenden und Forschenden im Rahmen bestehender Programme zu stärken. Ziel der Aktivitäten ist es, bessere Arbeitsbedingungen vor Ort zu schaffen sowie Georgien stärker in den europäischen Forschungsraum einzubinden..
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt ist eines der Ministerien der Bundesrepublik Deutschland und als solches eine oberste Bundesbehörde. Es hat seinen Hauptsitz in Berlin und einen Nebensitz in der Bundesstadt Bonn. Es ist die Zentrale des Auswärtigen Dienstes und zuständig für die deutsche Außen- und Europapolitik
Statement von Nancy Faeser zur Reise nach Georgien
Statement von Dr. Joachim Stamp zur Reise nach Georgien
Mehr Infos zu den Migrationsabkommen und -partnerschaften
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Georgien
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