Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)
Artikel Migration
Verlässliche Steuerung und Ordnung der Migration in der EU – Grundrecht auf Asyl – Verantwortung und Solidarität – offene Grenzen bewahren - Maßnahmen gegen Sekundärmigration
Die EU hat beschlossen, ihr Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) zu reformieren.
Die Einigung der EU-Mitgliedstaaten untereinander, aber auch die anschließende politische Einigung vom 20. Dezember 2023 zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament stellen einen großen Erfolg dar. Nach langjährigen und intensiven Verhandlungen ist es damit gelungen, das Reformvorhaben erfolgreich abzuschließen.
Die elf Gesetzgebungsakte des Europäischen Parlaments und des Rates zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sind am 14. Mai 2024 final beschlossen worden und schließlich am 11. Juni 2024 in Kraft getreten.
Die Bundesregierung strebt eine zügige Umsetzung des EU-Beschlusses in deutsches Recht an. Am 6. November 2024 hat sie hierfür zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung des GEAS in deutsches Recht beschlossen und zur Beratung an den Bundestag übergeben. Die Umsetzungsfrist von 24 Monaten bis zur Anwendung läuft bis zum Juni 2026.
Ziele der GEAS-Reform
Was wird im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) geregelt?
Das GEAS-Reformpaket dient dazu, Migration in der EU insgesamt verlässlich zu steuern und zu ordnen, humanitäre Standards für Geflüchtete zu wahren und die irreguläre Sekundärmigration – also das unkontrollierte Weiterziehen in andere EU-Mitgliedstaaten - zu begrenzen.
Überprüfungen an den EU-Außengrenzen
Um die offenen Grenzen im Schengen-Raum als ein Herzstück der europäischen Idee zu erhalten und zukunftssicher aufzustellen, müssen die EU-Außengrenzen verlässlich kontrolliert werden.
Alle Personen, die irregulär in die EU einreisen, sollen ein effizientes und verpflichtendes Screening innerhalb einer kurzen, wenige Tage dauernden Zeitspanne durchlaufen. Dies ermöglicht es zu kontrollieren, wer EU-Territorium betritt und Personen zu identifizieren, die die Voraussetzungen für die Einreise in die EU nicht erfüllen.
EURODAC, das bestehende Europäische System für den Abgleich der Fingerabdruckdaten von Asylsuchenden, soll zu einer echten Migrationsdatenbank ausgebaut werden. So entsteht eine verlässliche Datengrundlage zu Migration in die EU und innerhalb der EU.
Das Screening an den Außengrenzen führt zu mehr Sicherheit innerhalb Europas. Zusätzlich wird für das Screening- und das sich ggf. anschließende Asylverfahren an der Außengrenze ein unabhängiger Monitoring-Mechanismus eingerichtet, der sicherstellt, dass Grund- und Menschenrechte gewahrt werden und die Mitgliedstaaten die geltenden Regeln einhalten.
Künftig sollen in bestimmten Fällen die Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz verpflichtend bereits an den europäischen Außengrenzen durchgeführt werden. Dies ist dann der Fall, wenn von den Antragstellerinnen und Antragstellern eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung ausgeht, sie die Behörden bezüglich ihrer Identität getäuscht haben oder aus Herkunftsländern stammen, deren Staatsangehörige ohnehin nur geringe Chancen auf einen internationalen Schutzstatus haben.
Balance zwischen Verantwortung und Solidarität
Gleichzeitig wurde ein verbindlicher, aber flexibler Mechanismus der Solidarität vereinbart, der auch die Verteilung von Schutzsuchenden umfasst. Der Solidaritätsmechanismus soll sicherstellen, dass EU- Mitgliedsstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, von anderen EU-Mitgliedsstaaten entlastet werden – sei es durch die Übernahme von Personen, sei es durch finanzielle Unterstützung oder durch alternative Beiträge, wie z.B. Sachmittel.
Schnelle und einheitliche Verfahren
Mit der GEAS-Reform wurden klare und rechtssichere Verfahren festgeschrieben, ohne am Grundrecht auf Asyl und der individuellen Prüfung zu rütteln. Innerhalb der EU gelten künftig gemeinsame Mindeststandards für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden. Die Verfahren zur Aufnahme von Menschen aus humanitären Gründen werden EU-weit vereinheitlicht. Nicht zuletzt ist es auch notwendig geworden, die Standards zur Anerkennung internationalen Schutzes einheitlich zu regeln.
Zudem werden die bisherigen sogenannten Dublin-Regeln reformiert, um die Verfahren zu beschleunigen und so irreguläre Sekundärmigration zu reduzieren. Zuständig für die Verfahren bleibt grundsätzlich der Mitgliedsstaat, in dem die Antragsteller zuerst die EU betreten.