Aufenthaltsrecht

Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Aufenthaltsbeendigung von Menschen, die keinem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat oder der Schweiz angehören, regelt das Aufenthaltsgesetz.
Bürger der EU, des EWR und der Schweiz haben das Recht, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Doch auch ihre Freizügigkeit ist nicht ganz ohne Einschränkungen: Für sie und ihre Familienangehörigen wird das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt.

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