Resettlement - Neuansiedlung von Schutzbedürftigen
Artikel Migration
Resettlement ist als legaler und sicherer Zugangsweg für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge ein wichtiger Baustein des globalen Flüchtlingsschutzes und der internationalen Verantwortungsteilung.
Was ist Resettlement?
Resettlement ist ein international anerkanntes flüchtlingspolitisches Instrument. Der Begriff bedeutet Neuansiedlung. Ziel des Resettlements ist es, besonders schutzbedürftigen Menschen die legale und sichere Einreise in einen aufnahmebereiten Drittstaat zu ermöglichen. Voraussetzung für die Aufnahme im Wege von Resettlement ist, dass die Personen durch den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) als Flüchtlinge anerkannt sind. Zudem muss ein so genannter Resettlement-Bedarf durch UNHCR festgestellt worden sein, das heißt, dass die Flüchtlinge weder in ihr Heimatland zurückkehren noch im derzeitigen Aufnahmestaat bleiben können. Aufgenommen werden Personen mit besonderem Schutzbedarf z.B. aufgrund von Folter- und Gewalterfahrung, eines medizinischen Bedarfs oder einer drohenden Inhaftierung im Erstzufluchtsstaat.
Behördengang mit Flüchtlingen (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: www.GordonWelters.com
Resettlement-Programm des Bundes
Im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms wird jährlich ein Kontingent besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge dauerhaft in Deutschland aufgenommen. Rechtliche Grundlage ist § 23 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz. Bei den Resettlementverfahren arbeitet die Bundesregierung eng mit dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zusammen, die operative Umsetzung der Aufnahmeverfahren liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Die Aufnahmeentscheidung trifft das BAMF nach Auswahlgesprächen vor Ort. Weitere Voraussetzung für eine Aufnahme ist neben dem Visumverfahren ein persönliches Sicherheitsinterview.
Die Flüchtlinge werden nach der Einreise für zwei Wochen in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht, um das Ankommen in Deutschland, z. B. mit Hilfe von so genannten Wegweiserkursen, zu erleichtern. Sie werden anschließend auf die Bundesländer verteilt; dort werden die langfristige Unterbringung und Integration der Menschen organisiert.
Deutschland und das EU-Resettlement-Programm
Die deutschen Resettlement-Aufnahmen erfolgen im Rahmen des Resettlement-Programms der Europäischen Union (EU). Die Europäische Kommission ruft die Mitgliedstaaten regelmäßig auf, zu erklären, wie viele Aufnahmeplätze sie für Flüchtlinge aus welchen Staaten auf freiwilliger Basis zur Verfügung stellen (so genanntes Pledging). Mit dieser offiziellen Meldung der Aufnahmeplätze können die Mitgliedstaaten EU-Fördermittel aus dem Europäischen Asyl-, Migrations-, und Integrationsfonds (AMIF) erhalten.
Deutschland stellt bis zu 6.500 Plätze für Resettlement, humanitäre Aufnahmen aus der Türkei und zwei Landesaufnahmeprogramme (Berlin, Brandenburg) zur Verfügung. Dies sind mehr Plätze als in den Vorjahren und die meisten im EU-Vergleich.
Diese Aufnahmeplätze setzen sich 2024 und 2025 wie folgt zusammen | |
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bis zu 3.240 Resettlement-Plätze des Bundes pro Jahr | Flüchtlinge unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder staatenlose Flüchtlinge aus den Erstzufluchtsländern Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon, Pakistan und Libyen. Dies schließt auch bis zu 200 Plätze für das staatlich-gesellschaftliche Programm "Neustart im Team (NesT)" ein. |
bis zu 3.000 Plätze pro Jahr | im Rahmen des Humanitären Aufnahmeprogramms zur Aufnahme von syrischen und staatenlosen Flüchtlingen aus der Türkei (auf Grundlage der EU-Türkei Erklärung) |
bis zu 100 Plätze pro Jahr | für ein Landesaufnahmeprogramm Berlins |
bis zu 200 Plätze im Jahr 2024 | für ein Landesaufnahmeprogramm Brandenburgs |