Asyl und Flüchtlingsschutz
"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" heißt es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 16a Absatz 1 ist Ausdruck für den Willen Deutschlands, seine historische und humanitäre Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen zu erfüllen. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Die Verpflichtung der EU, Schutzbedürftigen zu helfen, ist in der Charta der Grundrechte und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert.