Dateninstitut
Artikel IT & Digitalpolitik
Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Dateninstitut soll Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben sowie Datentreuhändermodelle und Lizenzen etablieren.
Mit dem Dateninstitut soll ein schlagkräftiger nationaler Akteur entstehen, der das Datenökosystem koordiniert, über Sektorengrenzen hinweg vernetzt und Innovationen ermöglicht. Das Dateninstitut soll als Think- and Do-Tank fungieren, der ganzheitlich und interdisziplinär Expertise bündelt und praxisnah Methodenkompetenz und Lösungen zur Verfügung stellt. Es soll auf den zahlreichen bereits existierenden Initiativen im Datenbereich aufsetzen und diese miteinander vernetzen sowie neue, sektorübergreifende Projekte auf den Weg bringen.
Um das Dateninstitut bestmöglich an den Bedürfnissen des Datenökosystems auszurichten, wurde ein modularer Gründungsprozess entwickelt. Hierbei werden parallel zur Gründung Use Cases umgesetzt, um die dort gesammelte Praxiserfahrung bei Entscheidungen rund um Rechtsform, Aufgabenportfolio und Governance einzubringen.
Modul 1 "Post-COVID Datenmodell" | Modul 2 "Smarte Einbindung dezentraler Anlagen" | |
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Die Challenge zur wettbewerblichen Entwicklung eines offenen, sektorübergreifenden Datenmodells ist mit dem Kick-Off am 17.05.2024 gestartet. Es wurden acht Teams durch eine Fachjury zur Teilnahme an der Challenge ausgewählt. Seitdem haben diese ihre Ideen für die Verknüpfung und offene Bereitstellung von Daten zur Unterstützung der Post-COVID-Forschung ausgearbeitet. Am 17.09.2024 fand das Abschlussevent der ersten Stufe der Challenge statt, auf dem die Teams ihre Zwischenergebnisse präsentiert haben. Eine Fachjury hat die fünf vielversprechendsten Teams ausgewählt, die im weiteren Verlauf ihre Ideen zur Entwicklung eines Datenmodells in der Praxis umsetzen. | Der zweite Use Case widmet sich dem Energiesektor. Dieser wird seit Dezember 2023 im Rahmen einer erfolgten Inhouse-Vergabe von der Deutschen Energie-Agentur (dena) umgesetzt. Eine erste Branchenumfrage zur Ermittlung der Bedürfnisse des Energiesektors bezüglich des Testfelds und der Konsultationsumgebung wurde Mitte März 2024 abgeschlossen. Der Aufbau und Betrieb des Testfelds wurden europaweit ausgeschrieben. |
Die in Modul 1 und 2 gesammelten Erfahrungen werden von begleitenden Transfermanagern erfasst, aufbereitet und in den Gründungsprozess (Modul 3) eingebracht. Damit wird eine bedarfsgerechte Ausrichtung des Dateninstituts sichergestellt.
Modul 3 "Konzeptionierung, Gründung und Betrieb"
Das Modul 3 zu Konzeptionierung, Gründung und Betrieb des Dateninstituts wird in Form eines sogenannten wettbewerblichen Dialogs vergeben. Dabei diskutieren mehrere Bieter oder Bietergemeinschaften in mehreren Dialogrunden ihre Lösungsvorschläge mit dem Bund als Auftraggeber. Schrittweise nähert man sich so gemeinsam den erfolgversprechendsten Lösungen an, von denen am Ende die passendste den Zuschlag erhält. Anschließend – nach derzeitiger Planung im zweiten Quartal 2025 – folgt die Gründung, sodass der Betrieb des Dateninstituts starten kann.
Nach Auswahl der Teilnehmer über den Wettbewerb zu Beginn liegen nun deren erste Lösungsvorschläge vor. Auf dieser Grundlage starten die Beteiligten in die erste von maximal drei Dialogrunden.
Bis zum Abschluss des kompletten Vergabeverfahrens im kommenden Jahr schreibt das Vergaberecht u.a. eine strenge Vertraulichkeit der Dialoginhalte vor.
Empfehlungen der Gründungskommission zum Aufbau des Dateninstitutes
Schriftzug Digitalgipfel (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Bundesfoto
Um die Anforderungen für das Dateninstitut auszuarbeiten, wurde eine aus fünf Mitgliedern bestehende Gründungskommission (Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft) einberufen: Nicole Büttner-Thiel, Dr. Stefan Heumann, Prof. Dr. Andreas Peichl, Prof. Dr. Louisa-Specht-Riemenschneider und Katja Wilken haben im Herbst 2022 Empfehlungen für Aufgabenportfolio und Aufbau des Dateninstituts erarbeitet. Diese wurden auf dem Digitalgipfel der Bundesregierung am 9.12.2022 vorgestellt und den Bundesministern Faeser und Habeck übergeben. Zum Zwischenbericht: "Der Weg zu einem Dateninstitut für Deutschland".
Der Bericht der Gründungskommission empfiehlt einen bedarfsorientierten und agilen Ansatz zum Aufbau des Dateninstituts. Anhand konkreter Use Cases sollen Bedarfe im Bereich der Datennutzung und des Datenteilens abgeleitet werden, anhand derer sich Aufgaben und Struktur des Dateninstituts sukzessive ableiten sollen.
Folgende Kriterien sollte ein Projekt nach Auffassung der Gründungskommission erfüllen, um als Use Case in Betracht zu kommen:
- Die Umsetzung muss mit den Ressourcen des Dateninstituts und im bestehenden politischen und rechtlichen Rahmen möglich sein,
- es muss Potenzial für Skalierung und Nachnutzung haben und
- politische und/oder gesellschaftliche Relevanz haben.
Die Bundesregierung (federführende Ressorts: BMWK und BMI) hat auf Basis der Empfehlungen der Gründungskommission das Konzept zum Aufbau des Dateninstituts erarbeitet.
Stakeholderkonsultation und Begleitstudien
Im Aufbaukonzept werden zudem die Ergebnisse einer breit angelegten Stakeholderkonsultation berücksichtigt. Ziel dieser Konsultation war es, die Erwartungen und Wünsche von Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung an das zukünftige Dateninstitut zu erfragen. Die Stakeholder wurden durch Einzelinterviews, Gruppenworkshops, Online-Konsultationen und Stellungnahmen beteiligt.
Des Weiteren wurde eine modulare Begleitstudie mit den nachfolgenden Themen in Auftrag gegeben:
- Modul 1: Internationaler Vergleich zu "best practices" ähnlicher Institutionen
- Modul 2: Analyse bestehender Stakeholder aus den Bereichen Datenökonomie, -politik und -wissenschaft
- Modul 3: Datenverarbeitung und Datenvermittlung
- Modul 4: Rechercheergebnisse zu internationalen Use Cases und Pilotprojekte
- Ausgestaltung des Dateninstitutes – alternative Modelle
Diese Ergebnisse stellen unverbindliche Orientierungshilfen beim weiteren Aufbau des Dateninstituts dar und sind im Sinne des Open Data Ansatzes allgemein nutzbar.