Integrationskurse

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Heimat & Integration

Die frühzeitige Sprach- und Wertevermittlung ist besonders wichtig für eine gelingende Integration. Seit 2005 bietet der Bund daher ein staatliches Integrationsangebot an. Im Integrationskurs werden Sprach- und Wertevermittlung miteinander verbunden.

Mit einem bundesweit flächendeckenden Kurssystem werden die Eingliederungsbemühungen von Neuzuwandernden wie auch von bereits länger in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten unterstützt. 

Der Integrationskurs ist Teil des Gesamtprogramms Sprache der Bundesregierung, das aus Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen besteht.

Zahlen und Fakten

Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 bis 2023:

  • rund 3,3 Mio.


    Kurseintritte

    (2005 bis 2023)

  • rund 215.000

    begonnene Integrationskurse im Bundesgebiet

    (2005 bis 2023)

  • rund 1.600

    Kursträger bundesweit

    (Stichtag: 31.12.2023)

Inhalt und Struktur des Integrationskurses

Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Ziel des Sprachkurses ist es, das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens zu erreichen. Der Orientierungskurs vermittelt den Teilnehmenden Kenntnisse zur deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur, zu den Rechten und Pflichten in Deutschland, den Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft und zu den Werten, die in Deutschland wichtig sind.

Der Integrationskurs wird auf Grundlage bundeseinheitlicher Curricula durchgeführt und mit bundeseinheitlichen Abschlusstests beendet, dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) und dem Abschlusstest "Leben in Deutschland".

Entwicklung und Durchführung der Integrationskurse

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entwickelt und steuert das Integrationskurssystem. Durchgeführt werden die Kurse von zugelassenen Integrationskursträgern. Die Zulassung von Trägern und von Lehrkräften für den Integrationskurs erfolgt nach festen Kriterien durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Lehrbuch" Deutsch als Fremdsprache" liegt mit weiteren Kursunterlagen auf einem Tisch Lehrbuch" Deutsch als Fremdsprache" liegt mit weiteren Kursunterlagen auf einem Tisch (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Henning Schacht

Die Entwicklung der Integrationskurse qualitativ zu begleiten, ist Aufgabe der Bewertungskommission für die Integrationskurse. Die Mitglieder kommen aus Wissenschaft und Praxis sowie aus Bundes- und Landesministerien und den kommunalen Spitzenverbänden und werden für jeweils drei Jahre berufen.

Die Bewertungskommission begleitet die Arbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge seit es die Integrationskurse gibt. Sie wird einbezogen bei der Konzeption und Anpassung der Kursangebote, bei Curricula und didaktischen Fragen, Test- und Einstufungsformaten, bei Fortbildungskonzepten, Zulassungskriterien und Zusatzqualifikationen für Lehrkräfte und Begleitangeboten.

Kursangebot

Um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, ist das Kursangebot ausdifferenziert. So gibt es zum Beispiel Integrationskurse mit einem Umfang von bis zu 900 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs und 100 Unterrichtseinheiten im Orientierungskurs für Analphabeten, Zweitschriftlernende, Jugendliche, Eltern und Frauen sowie für Teilnehmende mit Beeinträchtigung.

Sofern kein spezieller Bedarf besteht, erfolgt eine Teilnahme an einem allgemeinen Integrationskurs. Dieser besteht aus 600 Unterrichtseinheiten Sprachkurs und 100 Unterrichtseinheiten Orientierungskurs.

Viele Integrationskurse finden als Alphabetisierungskurse statt. Diese umfassen insgesamt 1.000 Unterrichtseinheiten. Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 300 Unterrichtseinheiten der Integrationskurse wiederholt werden.

Die Integrationskursträger haben ergänzend die Möglichkeit, zur Unterstützung der Teilnehmenden an Integrationskursen zusätzliche Förderung für eine integrationskursbegleitende Kinderbetreuung zu beantragen.

Ziel-Sprachniveau des Integrationskurses

Kenntnisse der deutschen Sprache sind eine Grundvoraussetzung gelingender gesellschaftlicher Integration.

Das Curriculum und der Abschlusstest des Integrationskurses, der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ), sind auf das Erlangen des Sprachniveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen ausgelegt. Der DTZ ist gleichzeitig ein "skalierter" Test, bei dem auch das Sprachniveau A2 nachgewiesen werden kann. Ähnlich wie bei dem bekannten Englisch-Test "TOEFL" erreichen die Teilnehmenden eine Punktzahl, aus der sich das erreichte Sprachniveau ableiten lässt.

Mit dem gesetzlich festgelegten Ziel B1 setzt die Bundesregierung ein im europäischen Vergleich hohes Sprachlernziel. Es entspricht ungefähr dem Niveau der Englischkenntnisse deutscher Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der Sekundarstufe 1. Gleichwohl kann auch das Zielniveau A2 für viele Teilnehmende ein beachtlicher Erfolg sein.

Das Sprachniveau B1 ist jedoch grundsätzliche Voraussetzung für die Erteilung von Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung.

Im allgemeinen Integrationskurs erreichen seit Jahren über 90% der Teilnehmenden entweder B1 oder A2. Beim Integrationskurs mit Alphabetisierung geht das Curriculum bereits konzeptuell von einem Kursergebnis auf dem Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens aus.

An den Integrationskurs kann sich die berufsbezogene Deutschsprachförderung anschließen, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verantwortet und ebenfalls vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert wird. Diese kann über das Sprachniveau B1 hinausgehende Deutschsprachkenntnisse bis zu kompetenten Sprachbeherrschung (C2) vermitteln, richtet sich aber auch an Menschen, die trotz ordnungsgemäßer Teilnahme am Integrationskurs den Abschlusstest nicht mit dem Sprachniveau B1 beenden. Denn für die Zulassung zu einem auf dem Integrationskurs aufbauenden Berufssprachkurs sind Teilnahme und Abschluss des Integrationskurses, nicht aber das Erreichen von B1 erforderlich.

Integrationskurs als Baustein des Gesamtprogramms Sprache

Der Integrationskurs ist kein berufsvorbereitender Sprachkurs, sondern ein Angebot zur gesellschaftlichen Integration. Insbesondere die Integration in den Arbeitsmarkt erfordert häufig über das Niveau B1 hinausgehende Sprachkenntnisse. Daher hat die Bundesregierung die Integrationskurse mit den berufsbezogenen Sprachkursen zu einem gemeinsamen modularen System ausgebaut, dem Gesamtprogramm Sprache. Die berufsbezogenen Sprachkurse umfassen auch ein Angebot, mit dem Teilnehmende des Integrationskurses, die den Integrationskurs mit einem Sprachniveau unterhalb von B1 abschließen, bis zum Niveau B1 und darüber hinaus geführt werden können.

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