Europäische Integrationspolitik

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Heimat & Integration

Integrationspolitik ist in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Jedoch tauschen die Mitgliedstaaten im Europäischen Integrationsnetzwerk (EIN) regelmäßig Erfahrungen und Informationen aus und werden hierbei von der Europäischen Kommission unterstützt.

Die EU kann im Bereich der Integrationspolitik kein Recht setzen. Die Integrationspolitik für Zuwanderinnen und Zuwanderer fällt vielmehr in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten. Aus diesem Grund ist die EU auf der Ebene der Koordinierung und des Informationsaustausches aktiv geworden und unterstützt die Integration von Zugewanderten in den Mitgliedstaaten durch Fördermittel.

Rolle der Europäischen Kommission

Die Generaldirektion Migration und Inneres (DG HOME) der Europäischen Kommission ist die Hauptkoordinatorin der EU-Initiativen und Instrumente zur Integrationsförderung.

Mit der Europäischen Website für Integration hat die Europäische Kommission eine öffentliche Plattform geschaffen, auf der Informationen und Dokumente zu Aktivitäten der EU sowie der einzelnen Mitgliedstaaten zu finden sind.

Am 24.11.2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021-2027. Dieser beschreibt konkrete Maßnahmen, mit denen die Kommission Teilhabe und Zugehörigkeit in den Mitgliedsstaaten stärken und die Entwicklung von nationalen Integrationspolitiken unterstützen will. Näheres lesen Sie hier.

Um die Vergleichbarkeit unter den Mitgliedstaaten zu verbessern, wurden EU-Indikatoren für Integration entwickelt. Eine Publikation der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Europäischen Kommission – "Settling in 2023" zeigt den Stand der Integration von Zugewanderten und deren Kindern sowohl im Zeitvergleich als auch im internationalen Vergleich für die EU-Mitgliedstaaten, die OECD-Staaten sowie ausgewählte G20-Länder. Der Vergleich wird anhand von 83 Indikatoren u.a. in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt und Qualifikationen, Gesundheit, Wohnverhältnisse sowie bürgerschaftlichem Engagement und gesellschaftlicher Integration gezogen. Drei Sonderkapitel thematisieren die Integrationsverläufe von älteren Migranten, jugendlichen Nachkommen von im Ausland geborenen Eltern und Drittstaatsangehöriger in der EU und den europäischen OECD-Mitgliedern.

Europäisches Integrationsnetzwerk

Ein regelmäßiger Erfahrungs- und Informationsaustausch der Mitgliedstaaten fand bereits ab 2003 im Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen für Integrationsfragen statt. Dieses Netzwerk wurde im Jahr 2016 durch das Europäische Integrationsnetzwerk (EIN) ersetzt. Mit dem EIN will die Europäische Kommission ihre Koordinierungsrolle im Integrationsbereich ausbauen und den Austausch der Mitgliedstaaten gezielt unterstützen. Mehr Informationen.

EU-Förderung im Integrationsbereich

Mit dem Europäischen Sozialfonds Plus und dem Asyl-; Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) stellt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützungen auf der Basis von ihr genehmigter Nationaler Programme zur Verfügung.

Der neue Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Für die laufende Förderperiode 2021 - 2027  wurde der AMIF rundum erneuert. BMI und das BAMF als Umsetzungs- und Bewilligungsbehörde haben dabei stark in Servicestrukturen investiert: Erstmals werden interessierte Antragsteller in fünf regionalen Beratungs- und Bewilligungszentren beraten. Ein ebenfalls neu eingerichteter Begleitausschuss sichert ein Monitoring der Umsetzung der Förderziele des Nationalen Programms. Im Bereich Integration sind Maßnahmen zur Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehörigen förderfähig. Näheres finden Sie hier .

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