Nationale und deutsche Minderheiten

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Heimat & Integration

In Deutschland leben Angehörige von vier nationalen Minderheiten mit eigener Sprache und Kultur. Sie sind hier seit Jahrhunderten traditionell heimisch und ihre Angehörigen haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies sind die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma und das sorbische Volk. Nationale Minderheiten bereichern mit ihrer spezifisch eigenen Kultur auch die Kultur der Gesamtgesellschaft. Die Art des Umgangs eines Staates mit seinen nationalen Minderheiten ist ein Gradmesser für eine gelebte vielfältige Demokratie. Nur wenn nationale Minderheiten toleriert, respektiert und auch gefördert werden, ist ihnen ein Leben und Überleben in einem anderen Kulturkreis möglich. Eine erfolgreiche Minderheitenpolitik trägt dazu bei, dass nationale Minderheiten sich selbst als gleichberechtigten Teil der Gesellschaft sehen. Gleichzeitig leistet sie einen erheblichen Beitrag dazu, dass die nationalen Minderheiten von der Mehrheitsgesellschaft als selbstverständlicher Teil des Staatsvolkes wahrgenommen werden. Die Minderheitenpolitik ist daher ein wichtiges Instrument, um den Zusammenhalt der Gesellschaft sicherzustellen. Die nationalen Minderheiten in Deutschland werden von der Bundesregierung, aber auch von den Bundesländern, in denen sie traditionell ansässig sind, gefördert. Sie stehen unter dem besonderen Schutz des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten. Die Sprachen der nationalen Minderheiten werden auch von der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt - ebenso die Regionalsprache Niederdeutsch. Die Bundesregierung fördert zudem die deutschen Minderheiten in den Staaten Mittel- und Osteuropas, den Nachfolgestaaten der Sowjetunion sowie in Dänemark.

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