Institutionen, Gremien und Gesprächsformate
Artikel Heimat & Integration
Die Belange der nationalen Minderheiten und der niederdeutschen Sprachgruppe werden auf bundespolitischer sowie teilweise auch auf nationaler und auf internationaler Ebene vertreten.
Um die Belange der nationalen Minderheiten sowie der niederdeutschen Sprachgruppe auf bundespolitischer Ebene besser zur Geltung zu bringen, sind besondere Institutionen, Gremien und Gesprächsformate geschaffen worden. Zudem haben sich die Dachverbände der nationalen Minderheiten in Deutschland auf nationaler und auf internationaler Ebene zusammengeschlossen. Auch die niederdeutsche Sprachgruppe verfügt über eine überregionale Interessenvertretung.
Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
Ein wichtiges Bindeglied zwischen der Bundesregierung und den nationalen Minderheiten in Deutschland sowie der niederdeutschen Sprachgruppe ist die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten. Mit ihr gibt es eine Ansprechpartnerin, die die Bundesregierung gegenüber den nationalen Minderheiten in Deutschland und der niederdeutschen Sprachgruppe vertritt. Sie bringt deren Interessen und Belange in die Bundespolitik ein und wirbt in der Öffentlichkeit für ihre Akzeptanz und Anerkennung.
Beratende Ausschüsse für Fragen der einzelnen nationalen Minderheiten und der niederdeutschen Sprachgruppe
Der regelmäßige Austausch der nationalen Minderheiten mit der Politik und der Bundesverwaltung ist durch die beim Bundesministerium des Innern und für Heimat eingerichteten Beratenden Ausschüsse institutionalisiert worden. Einen solchen Beratenden Ausschuss gibt es für jede der vier nationalen Minderheiten in Deutschland sowie für die niederdeutsche Sprachgruppe. Die Beratenden Ausschüsse kommen in der Regel einmal jährlich zusammen, um über die die jeweilige Bevölkerungsgruppe betreffenden Fragen zu beraten.
Den Beratenden Ausschüssen gehören jeweils Vertreterinnen und Vertreter der Minderheitenverbände bzw. der niederdeutschen Sprachgruppe, der Bundesregierung und derjenigen Bundesländer, in denen die jeweilige Bevölkerungsgruppe traditionell heimisch ist, an. Außerdem nehmen regelmäßig Abgeordnete des Deutschen Bundestages an den Sitzungen teil. Die betreffenden Bevölkerungsgruppen haben damit jeweils ein eigenes Forum, in dem sie ihre Belange gegenüber den Mitgliedern des Beratenden Ausschusses vorbringen können und in dem gemeinsam Lösungen für ihre Anliegen erörtert und initiiert werden können.
Implementierungskonferenz
Einmal jährlich findet eine sogenannte Implementierungskonferenz statt. Bei dieser wird die Umsetzung der Verpflichtungen Deutschlands aus dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Länderbehörden und der Dachverbände der nationalen Minderheiten und des Bundesrats für Niederdeutsch in Deutschland besprochen.
Gesprächskreistreffen mit den nationalen Minderheiten und der niederdeutschen Sprechergruppe im Deutschen Bundestag
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages lädt in der Regel mehrmals pro Legislaturperiode zu sogenannten Gesprächskreistreffen mit Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Minderheiten in Deutschland und - seit 2019 - der niederdeutschen Sprechergruppe ein. In diesem Rahmen erörtern Abgeordnete des Deutschen Bundestages mit den Dachverbänden der nationalen Minderheiten und dem Bundesrat für Niederdeutsch deren besondere Anliegen. Zu diesem Gesprächskreistreffen werden die Beauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und Vertreterinnen und Vertreter des BMI und ggf. anderer thematisch betroffener Bundesministerien regelmäßig eingeladen.
Minderheitenrat und Minderheitensekretariat
Die Dachverbände der vier nationalen Minderheiten in Deutschland haben sich im Minderheitenrat zusammengeschlossen. Der Minderheitenrat vertritt die gemeinsamen Interessen der vier nationalen Minderheiten in grundsätzlichen Angelegenheiten gegenüber der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag.
Der Minderheitenrat wird bei seinen Aufgaben durch ein Minderheitensekretariat mit Sitz in Berlin unterstützt. Das Minderheitensekretariat fördert den Informationsaustausch zwischen Bundestag, Bundesregierung und den nationalen Minderheiten in Deutschland und koordiniert die Abstimmung zwischen den nationalen Minderheiten. Darüber hinaus betreibt es im Auftrag der im Minderheitenrat vertretenen Organisationen eine umfassende Wissensvermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeit über die vier nationalen Minderheiten in Deutschland und ist im Bereich der Jugendarbeit aktiv.
Bundesrat für Niederdeutsch und Niederdeutschsekretariat
Als Interessenvertretung der niederdeutschen Sprachgruppe fungiert der Bunnsraat för Nedderdüütsch (Bundesrat für Niederdeutsch) als Dachverband der Sprechergruppen aus den acht Bundesländern, in denen Niederdeutsch gesprochen wird. Das Niederdeutschsekretariat mit Sitz in Hamburg unterstützt den Bunnsraat för Nedderdüütsch konzeptionell und organisatorisch. Zudem betreibt es im Auftrag des Bunnsraat för Nedderdüütsch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, um über die Regionalsprache zu informieren. Sowohl der Bunnsraat för Nedderdüütsch als auch das Niederdeutschsekretariat beziehen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen („junge Lüüd“) der Sprachgruppe in ihre Arbeit aktiv ein.
Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten (FUEN)
Die Dachverbände der nationalen Minderheiten in Deutschland sind Mitglieder der in Flensburg ansässigen Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN), dem größten europäischen Dachverband autochthoner nationaler Minderheiten und Volksgruppen.