Spätaussiedler
Artikel Heimat & Integration
Spätaussiedler sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die vornehmlich in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion als Angehörige der deutschen Minderheit leben und dann in die Heimat ihrer Vorfahren zurückkehren, um sich hier dauerhaft niederzulassen.
Die Bundesregierung bekennt sich zu ihrer Verantwortung für all jene Menschen in den Aussiedlungsgebieten, die den deutschen Minderheiten angehören und infolge des Zweiten Weltkrieges besonderen Belastungen, einem sogenannten Kriegsfolgenschicksal, ausgesetzt waren. Die Betroffenen können entweder in ihrer derzeitigen Heimat bleiben oder bei Erfüllung der im Bundesvertriebenengesetz festgelegten Voraussetzungen nach Deutschland aussiedeln.
Die in den Aussiedlungsgebieten verbleibenden Angehörigen der deutschen Minderheit werden sowohl in sozialer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht unterstützt. Zudem werden Maßnahmen ergriffen, durch die sie ihre kulturelle Identität wahren oder wiedergewinnen können.
Voraussetzungen zur Aufnahme als Spätaussiedler in Deutschland
Spätaussiedler sind nach der gesetzlichen Definition des Bundesvertriebenengesetzes deutsche Volkszugehörige, die die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und sich anschließend innerhalb von sechs Monaten in Deutschland niedergelassen haben.
Sie können nur dann als Spätaussiedler in Deutschland anerkannt werden, wenn Sie vor dem 01.01.1993 geboren worden sind und nachweislich von einem deutschen Volkszugehörigen oder deutschen Staatsangehörigen abstammen. Zudem müssen Sie sich in ihrer derzeitigen Heimat zum deutschen Volkstum bekannt haben und die Fähigkeit besitzen, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen.
Für das Verfahren zur Aufnahme und Verteilung der Spätaussiedler ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.
Entwicklung der Aufnahmezahlen
Die Aussiedlung aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion hat sich im Laufe der Jahre erheblich reduziert.
Während Anfang der 1990er Jahre aus vielfältigen Gründen jährlich noch bis zu 400.000 Aussiedler in der Bundesrepublik Deutschland eintrafen, ist die Zahl im Jahre 2012 auf 1.817 Spätaussiedler gesunken. Durch gesetzliche Erleichterungen bei der Spätaussiedleraufnahme und der Familienzusammenführung hat sich der Zuzug seit 2013 wieder erhöht. Im Jahr 2021 lag der Zuzug bei 7.052 und im Jahr 2022 bei 7.010 Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen. Der Spätaussiedlerzuzug wurde in jüngster Zeit in besonderem Maße durch weltpolitische Entwicklungen beeinflusst. Unter Aufbietung erheblicher finanzieller und organisatorischer Ressourcen ist es gelungen, die Aufnahme von Spätaussiedlern auch in der Coronapandemie durchgängig sicherzustellen.