Zivil- und Katastrophenschutz

Wenn sich die Bevölkerung im Katastrophenfall nicht mehr selbst helfen kann, ist es Aufgabe das Staates, die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Für den Zivil- und Katastrophenschutz gelten laut Grundgesetz verschiedene Zuständigkeiten: Während der Bund die Aufgabe hat, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren ("Zivilschutz“) zu schützen, sind die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten ("Katastrophenschutz“) zuständig. Bund, Länder und private Hilfsorganisationen arbeiten im Rahmen des "integrierten Hilfeleistungssystems“ eng vernetzt zusammen. Das bedeutet, dass die vom Bund im Rahmen des Zivilschutzes bereitgestellten Ressourcen von den Ländern im Katastrophenschutz ebenso genutzt werden können wie ihre eigenen Mittel. Zugleich sind die Organisationen, die im Katastrophenschutz der Länder tätig sind, bereit, ihre Kräfte und Fähigkeiten im Verteidigungsfall dem Bund zur Verfügung zu stellen. Durch dieses System greifen die Ressourcen von Bund, Ländern und privaten Hilfsorganisationen eng ineinander. So ist sichergestellt, dass schnellstmöglich die besten Leute vor Ort sind, um Hilfe zu leisten und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

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