Unterstützung bei der Bekämpfung von Waldbränden
Artikel Bevölkerungsschutz
Immer häufiger kommt es im Sommer zu Waldbränden. Wie der Bund die Länder bei der Bekämpfung der Flammen unterstützt.
In vielen Sommern erleben wir in Hitzeperioden Waldbrände –vor allem in Südeuropa, aber immer häufiger auch in Regionen Deutschlands. Diese Brände sind nicht nur gefährlich für unsere Waldbestände, sie gefährden ebenso Menschen und Tiere.
Die Zuständigkeit des Brandschutzes und somit auch die Bekämpfung von Waldbränden obliegt grundsätzlich den Städten und Kommunen – auch wenn sich Waldbrände über mehrere Bundesländer erstrecken.
Gesetzliche Grundlagen – Amtshilfe und Gefahrenabwehr
Die Landesgesetze über den Brandschutz und die Hilfeleistungen, auch Feuerwehrgesetze genannt, bilden die gesetzliche Grundlage bei der Brandbekämpfung. Städte und Kommunen sind für die Aufstellung und Ausstattung ihrer Feuerwehren verantwortlich.
Der Bund unterstützt die Länder mit ergänzender Ausstattung wie zum Beispiel Geräten und Fahrzeugen für den Zivilschutz, welche auch zur Brandbekämpfung eingesetzt werden können. Durch die Inanspruchnahme von Amtshilfe erhalten die Länder durch den Bund bei Bedarf weitere Unterstützung beispielsweise durch Hubschrauber der Bundespolizei oder der Bundeswehr. Diese können auf entsprechende Amtshilfeersuchen zeitlich begrenzt eingesetzt werden. Solche Ersuche werden von den zuständigen Bundesländern bzw. Kommunen gestellt, wenn die vorhandenen zivilen Kräfte nicht ausreichen, nicht zeitgerecht oder nicht mit den erforderlichen Mitteln helfen können.
Außerhalb des Zivilschutzes steht den Städten und Ländern die sogenannte ergänzende Ausstattung im Rahmen der Gefahrenabwehr zur Verfügung. Dies umfasst auch die Bekämpfung von Waldbränden. Hier kommt der sogenannte Doppelnutzen im Rahmen des "integrierten Hilfeleistungssystem" zum Tragen: Es können Ressourcen des Zivilschutzes für Zwecke des Katastrophenschutzes, des Brandschutzes und des Betreuungswesens genutzt werden.
Logistische Unterstützung, regelmäßiger Austausch
Auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) unterstützt im Rahmen der Amtshilfe auf Anforderung durch die Partner der örtlichen Gefahrenabwehr bei Waldbränden. Hierzu zählen z. B.
- die Bereitstellung und Förderung von Löschwasser
- das Betreiben von Löschwasserübergabestellen sowie Sammel- und Bereitstellungsräume für die Feuerwehren
- Einsatzlogistik, etwa in Form von Verpflegung und Tanklogistik
- das Schaffen von Zugangs- und Zufahrtswegen und Schlagen von Brandschneisen
Quelle: THW / Jan Holste
Neben der materiellen Unterstützung arbeitet der Bund auch strategisch – stets im engen Austausch mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie den Ländern. In der länderoffenen Arbeitsgruppe "Fähigkeitenmanagement" tauschen sich Fachexpertinnen und Fachexperten regelmäßig zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung aus.
Auch im Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) bereiten sich Bund und Länder auf Wald- und Vegetationsbrände vor. Hier tragen alle beteiligten Gruppen die ihnen vorliegenden Informationen zu einem gemeinsamen Lagebild zusammen. Das stärkt die operative Handlungsfähigkeit. Zudem entwickelt das GeKoB ein Ressourcenregister, in dem die vorhandenen Spezialressourcen zur Waldbrandbekämpfung erfasst und zugänglich gemacht werden.
Waldbrände machen nicht an Grenzen Halt
Länder und Kommunen können bei Bedarf auch auf die Hilfe unserer Partner in der Europäischen Union zurückgreifen. Über das Gemeinsame Lage- und Meldezentrum von Bund und Ländern beim BBK (GMLZ) wird dann das Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union in Brüssel aktiviert. So können z. B. Löschflugzeuge zur Unterstützung bei der Waldbrandbekämpfung angefordert werden.
Die EU-Kommission kann im Zuge des Verfahrens auch die sogenannte rescEU-Kapazitäten zur Waldbrandbekämpfung zum Einsatz bringen. Sie werden in mehreren Mitgliedstaaten vorgehalten und weitgehend aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Als Teil der rescEU-Einsatzreserve stehen am Flughafen Braunschweig / Wolfsburg zwei leichte Löschflugzeuge für nationale und internationale Einsätze bereit. Bei den schweren Waldbränden im Harz im Sommer 2022 wurden im Rahmen von rescEU auch Löschflugzeuge aus Italien auf Anforderung des Landes Sachsen-Anhalt eingesetzt.
Das EU-Katastrophenschutzverfahren ist keine Einbahnstraße. Andere Mitgliedstaaten können über das Verfahren auch Deutschland um Unterstützung bei der Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden bitten. So waren Feuerwehrkräfte aus Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren auch in Schweden, Griechenland und Frankreich im Einsatz, zuletzt unterstützten zwei Löschflugzeuge aus Niedersachsen bei der Bekämpfung der Waldbrände in Griechenland.
Quelle: Bundesfoto / Scheffen