Schutz Kritischer Infrastrukturen

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Bevölkerungsschutz

Kritische Infrastrukturen wie Energie- und Wasserversorgung und der Verkehr bilden die Grundlage für das Funktionieren unserer Gesellschaft.

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Grundlage für das Funktionieren moderner, leistungsfähiger Gesellschaften. Zu den Kritischen Infrastrukturen zählen beispielsweise:

  • Energie- und Wasserversorgung
  • Transport und Verkehr
  • Informationstechnik und Telekommunikation

Grundsätzlich geht die Bundesregierung von einer abstrakten Gefährdung der Kritischen Infrastrukturen einschließlich der besonders im öffentlichen Fokus stehenden Energieinfrastruktur aus.

aktuelles Zitat:

Bundesinnenministerin Faeser bei der Vorstellung des Lagebilds Organisierte Kriminalität 2021
"Wir haben seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auch eine veränderte Sicherheitslage in Deutschland und Europa."

Kritische Infrastrukturen in Deutschland gut geschützt

Den Schutz dieser Infrastrukturen zu gewährleisten ist eine Kernaufgabe für Staat und Wirtschaft und ein zentrales Thema der Sicherheitspolitik Deutschlands. Grundsätzlich sind Kritische Infrastrukturen in Deutschland sehr gut geschützt.

Für den Schutz ihrer Anlagen sind in erster Linie deren Betreiber verantwortlich. Diese müssen sich umfassend gegen Gefahren wie Naturkatastrophen, Terrorismus, Sabotage aber auch menschliches Versagen wappnen. Um auf die unterschiedlichen Gefahren flexibel reagieren zu können, tritt die Resilienz Kritischer Infrastrukturen zunehmend in den Vordergrund.

Was tut das BMI?

Gemeinsamer Koordinierungsstab Kritische Infrastruktur

Das BMI hat innerhalb der Bundesregierung die Aufgabe, die Aktivitäten, Strategien und Maßnahmen zum bestmöglichen Schutz der Kritischen Infrastruktur zu koordinieren. Dafür hat im Oktober 2022 ein Gemeinsamer Koordinierungsstab Kritische Infrastruktur (GEKKIS) seine Arbeit aufgenommen. Dieser soll:

  • die aktuellsten Lagebilder zum Schutz kritischer Infrastrukturen zur Verfügung stellen. So haben alle Ressorts einen ressortübergreifenden Überblick über die aktuelle Gefährdungslage.
  • einen strukturierten Austausch der Ressorts ermöglichen, um gemeinsame Herausforderung zu identifizieren und zusammen an deren Bewältigung zu arbeiten.
  • als ad-hoc Gruppe bei relevanten Vorfällen unmittelbar zusammenkommen. Mit der bestehenden Notfall-Infrastruktur des BMI-Lagezentrums wird eine 24/7-Erreichbarkeit von Entscheidungsträgern und Entscheidungsträgerinnen in den relevanten Ministerien sichergestellt.

KRITIS-Dachgesetz

Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen in einem KRITIS-Dachgesetz zu bündeln. Sektorübergreifende Mindestvorgaben für Resilienzmaßnahmen und Meldepflichten für Störungen sollen die Resilienz der Kritischen Infrastrukturen in Deutschland noch einmal erhöhen.

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde im November 2024 im Kabinett beschlossen. Er legt fest, welche Infrastruktur-Einrichtungen unentbehrlich dafür sind, die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten.

Für die Betreiber dieser Einrichtungen legt das Gesetz Mindestanforderungen fest. Dabei gilt der All-Gefahren-Ansatz: Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen.

Für Vorfälle besteht künftig eine Meldepflicht, für die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein gemeinsames Onlineportal betreiben werden.

Der Gesetzentwurf befindet sich nun im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen

Umsetzungsstand

Erklärung der Darstellung "Umsetzungsstand"

Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Das Bundeskabinett hat am 24. Juli 2024 den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Gesetzentwurf für ein NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz beschlossen. Damit wird das deutsche IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert und neu strukturiert. Die Pflichten zur Umsetzung von IT-Sicherheitsvorgaben sowie Meldepflichten im Fall von IT-Sicherheitsvorfällen werden auf mehr Unternehmen in mehr Wirtschaftssektoren – wie Energie, Verkehr, Gesundheit oder digitale Infrastruktur – ausgeweitet und die Cybersicherheit der Bundesverwaltung gestärkt.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält neue Aufsichtsinstrumente um die Einhaltung der neuen gesetzlichen Pflichten durchsetzen zu können. Mit dem Gesetzentwurf werden die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (sog. NIS-2-Richtlinie) im Wesentlichen in Form einer Novelle des BSI-Gesetzes umgesetzt. Damit wird EU-weit die Resilienz der Wirtschaft vor Cybergefahren gestärkt. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informations­sicherheits­managements in der Bundesverwaltung

Umsetzungsstand

Erklärung der Darstellung "Umsetzungsstand"

Schutzmaßnahmen für Bahnanlagen und maritime Infrastruktur

Bahnhöfe und Bahnanlagen werden durch Kameras, Sensoren und Einsatzkräfte geschützt. Diesen Schutz baut die Bundespolizei insbesondere aus technischer Sicht - gemeinsam mit ihren Partnern -  weiter aus. Durch zusätzliche Stellen bei der Bundespolizei konnten die bahnpolizeiliche Aufgaben zuletzt verstärkt wahrgenommen werden.

Auch der Schutz der maritimen Kritischen Infrastruktur steht im Fokus der Überwachungsmaßnahmen der Bundespolizei. Einsatzschiffe der Bundespolizei  (u.a. vier Einsatzschiffe der „Potsdam-Klasse“ (Typ P86)) ermöglichen es der Bundespolizei, in einer Vielzahl komplexer Einsatzsituationen zu agieren. Hubschrauber werden zudem für Überwachungsflüge der Seegebiete von Nord- und Ostsee eingesetzt.

Zwar kann man mehr als 33 000 Kilometer Bahnstrecke und Millionen Kabelkilometer nicht vollumfänglich mit Kameras, Sensoren oder durch Einsatzkräfte schützen. Dennoch sollen an besonders neuralgischen Punkten und bei konkreten Gefährdungshinweisen notwendige Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Ein Regionalzug am Frankfurter Hbf Ein Regionalzug am Frankfurter Hbf (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Adobe Stock/ ON-Photography

  • 180

    Millionen Euro

    Investitionen in die Deutsche Bahn bis 2024

  • 11 000

    Kameras

    und andere Schutzmaßnahmen an besonders neuralgischen Punkten

Investitionen in die Bundespolizei

Seit Beginn der Legislaturperiode wurden jedes Jahr 1000 zusätzliche Stellen bei der Bundespolizei geschaffen. Ein Beschaffungsauftrag zur Lieferung von 44 neuen Transporthubschraubern mit einem Auftragsvolumen von knapp 1,9 Mrd. Euro wurde im Sommer 2024 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser unterzeichnet.

Neben den Hubschraubern werden zwei Flugsimulatoren, Winden- und Kabinensimulation, umfangreiche Trainings- und Schulungsleistungen, Werkzeug- und Dockausstattung sowie technische Unterstützung im Anfangsflugbetrieb erworben.

  • 1000

    neue Stellen

    bei der Bundespolizei

  • 44

    Transport­hubschrauber

    zusätzlich zur bestehenden Ausrüstung

Investitionen in die Cybersicherheit

In der Cybersicherheit hat die Bundesregierung ihre Schutzmaßnahmen hochgefahren. Neue Instrumente sollen bei der Aufklärung von Cyberangriffen helfen und auf IT-Infrastrukturen einwirken können, die für einen Angriff genutzt werden. So könnten die Sicherheitsbehörden schwerwiegende Cyberangriffe stoppen oder zumindest abschwächen.

Mehr zum Thema

Fachlich unterstützt wird das BMI beim Thema Schutz Kritischer Infrastrukturen

Viele weitere Informationen zum Thema Kritische Infrastrukturen auf der Themenseite des BBK.

Stand: 13.11.2024

Verwandte Themen