Orga­nisa­tion des Krisen­managements

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Bevölkerungsschutz

Die Bewältigung von Katastrophen und das Krisenmanagement liegen in Deutschland in der Verantwortung der Länder. Der Bund berät, koordiniert und unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten mit eigenen Ressourcen.

Der Bund unterstützt die Länder bei der Gefahrenabwehr und bei der Bewältigung außergewöhnlicher Gefahren- und Schadenlagen. Er koordiniert, informiert, berät und stellt eigene Ressourcen bereit.

Vor allem die Behörden im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums (BMI) unterstützen die Länder im Einsatz mit Technik, Expertise und anderen Leistungen.

Unterstützungsleistungen des Bundes
BundespolizeiPolizeikräfte, Polizeihubschrauber, Einsatzboote, Polizeitaucher, Entschärfer, technische Fachkräfte
BundeskriminalamtErmittlungsunterstützung, Fahndung und Lageinformationen
Technisches HilfswerkEhrenamtliche Helfer, technische Fachgruppen
Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Gemeinsames Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder zum Informationsaustausch (GMLZ)

Das GMLZ wird gemeinsam von Bund und Länder betrieben. Es ist Auge und Ohr für alle Lagen im Bereich des Bevölkerungsschutzes.

Organisation des Krisen­manage­ments in Deutschland

Die Bundesressorts verfügen über jederzeit aufrufbereite Krisenstäbe. Ein Krisenstab ist eine besondere Form der Organisationsform, um in einer dynamischen Situation zügig Entscheidungen treffen zu können. Bei der Krisenreaktion geht es insbesondere darum, Entscheidungen auf der Grundlage der besten verfügbaren Informationen schnell zu treffen und diese Entscheidungen in Anweisungen und Maßnahmen umzusetzen.

Stabsarbeit bezeichnet ein abgestimmtes und eingeübtes Vorgehen einer feststehenden Anzahl von Beteiligten. Dies umfasst beispielsweise bestimmte Melde- und Kommunikationswege oder auch Weisungsketten. Die Stabsarbeit wird regelmäßig geübt.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) lädt regelmäßig zu einem Ressortkreis ein, um die Qualität des Krisenmanagements zu sichern und gemeinsame Standards zu etablieren oder weiterzuentwickeln.

Für besondere Fälle von Gefahren- oder Schadenlagen sind spezielle Formen der Zusammenarbeit vereinbart.

Gemeinsame Krisen­stäbe für gravierende Lagen

Zu den gravierenden Gefahren- oder Schadenlagen gehören beispielsweise Unfälle mit radioaktiven Stoffen. Hierfür hat das BMI mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit einen Gemeinsamen Krisenstab vereinbart.

Im Fall einer Pandemie, wenn sich eine Krankheit massenhaft über Länder oder sogar Kontinente hinweg verbreitet, hat das BMI mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ebenfalls einen Gemeinsamen Krisenstab vorgesehen, der z.B. während der Corona-Pandemie zum Einsatz kam. Gleiches gilt für bioterroristische Lagen, also Anschläge, bei denen biologische Waffen verwendet werden.

Beide Kooperationsvereinbarungen bieten die Möglichkeit, alle beim Bund denkbaren Handlungsoptionen zu nutzen. Das heißt, dass dann alle den jeweiligen Ministerien zur Verfügung stehenden Maßnahmen kombiniert und abgestimmt werden.

Vorbereitung auf den Ernstfall

Um für den Ernstfall vorbereit zu sein, stellt der Bund gemeinsam mit den Ländern das eigene System des Krisenmanagements regelmäßig mit bundeweiten Krisenmanagementübungen auf die Probe.

Hierfür wurde die ressort- und länderübergreifende "Länderübergreifende Krisenmanagementübung - Exercise" (LÜKEX) etabliert, die als Großübung regelmäßig stattfindet und mögliche Bedrohungsszenarien simuliert. Sie bietet allen Partnern im Bund, in den Ländern und weiteren Organisationen, wie z. B. Anbietern kritischer Infrastrukturen oder den Hilfsorganisationen, die Möglichkeit, ihre Abläufe und Fähigkeiten im Krisenmanagement einem Stresstest zu unterziehen.

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