Zusammen­arbeit mit der Euro­päischen Union

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Bevölkerungsschutz

Die gegenseitige Hilfe im Falle von Naturkatastrophen und anderen Großschadenslagen ist allen Mitgliedstaaten der EU ein Anliegen und ein starkes Zeichen europäischer Solidarität.

Damit die gegenseitige Hilfe vor Ort effektiv und zielgerichtet wirken kann, bedarf es jedoch enger Abstimmung und Koordinierung. Hierfür stellen die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam erprobte Instrumente zur Verfügung.

Unions­verfahren im Katas­trophen­schutz

Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der EU erfolgt im Wesentlichen im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahren, dem sogenannten Unionsverfahren. Das Verfahren ist in einem EU-Beschluss geregelt.

Warum nur ein Beschluss? Warum keine Richtlinie oder Verordnung? Ganz einfach: Die EU hat im Katastrophenschutz keine Rechtsetzungskompetenz. Dennoch kann die EU die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Katastrophenschutz unterstützen und koordinieren. Träger des Unionsverfahrens sind die Mitgliedstaaten, die ihre Experten, Geräte und Mannschaften für Hilfseinsätze innerhalb und außerhalb des EU-Gebietes zur Verfügung stellen.

Aufgaben der EU beim Katas­trophen­schutz

Konkret unterstützt die EU-Kommission bei der Koordinierung der Hilfseinsätze. Zudem fördert sie die Präventionskultur und leistet in einem eng gesetzten Rahmen auch finanzielle Unterstützung, zum Beispiel bei den Transportkosten.

Mit regelmäßigen gemeinsamen Übungen und ständigem Erfahrungsaustausch werden die Fähigkeiten der nationalen Experten und ihre Einsatzressourcen erprobt und getestet. Nur so ist sichergestellt, dass im Katastrophenfall schnell und effizient geholfen werden kann.

Im Not­fall zu Hilfe: Das EU-Lage­zentrum

Das Herz des Unionsverfahrens ist jedoch ein rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche einsatzbereites Lagezentrum: Das „Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (Emergency Response Coordination Centre - ERCC).

Jede Großschadenlage wird dort registriert und aufgearbeitet. Hilfsersuchen und Hilfsangebote werden entgegengenommen, geprüft und weitergeleitet. Transporte werden koordiniert und auch organisiert. Einsätze werden mit Geoinformationen des Europäischen Erdbeobachtungsprogramm Copernicus unterstützt und begleitet.

Wie das Verfahren genau funktioniert und welche Aufgaben die EU beim Katastrophenschutz noch erfüllt, erfahren sie hier.

Aus­tausch und Koor­dination im Rat der Europäischen Union

Beim Rat der Europäischen Union fällt der Bevölkerungsschutz in die Verantwortung der Justiz- und Innenminister. Zudem kommen halbjährlich die für den Bevölkerungsschutz zuständigen Generaldirektoren der Mitgliedstaaten zusammen. Bei diesen Terminen werden grundsätzliche und eher politische Entscheidungen getroffen und vorbereitet.

Auf Arbeitsebene findet der Austausch zum Unionsverfahren und dessen Fortentwicklung in der EU- Ratsarbeitsgruppe "Katastrophenschutz" und unter dem Vorsitz der Kommission zur Umsetzung des Unionsverfahrens im EU- Katastrophenschutzausschuss statt. Die Vertretung in den Gremien obliegt der Abteilung "Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz" des BMI, wobei die Länder maßgeblich beteiligt werden.

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