Bila­terale Zusammen­arbeit

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Bevölkerungsschutz

Gegenseitige Hilfeleistung und Unterstützung im Bedarfsfall, Erfahrungsaustausch sowie die gemeinsame Durchführung von Übungen und Ausbildungen: Das sind die Kernelemente einer erfolgreichen bilateralen Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz.

Deutschland arbeitet im Bereich des Bevölkerungsschutzes auf allen Ebenen sowohl mit seinen Nachbarn als auch mit vielen anderen Ländern bilateral zusammen.

Der Bund, aber auch Länder und Kommunen, schließen mit den ausländischen Partnern zu diesem Zweck gemeinsame Absichtserklärungen, Vereinbarungen oder Verträge ab. Damit können die Partner auf beiden Seiten ihre jeweilige Kooperation individuell ausgestalten.

Zusammen­arbeit in der Praxis

Die Zusammenarbeit in der Praxis umfasst folgende Aspekte:

1. Erfahrungs­austausch

Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit erfolgt in der Regel ein Austausch von:

  • Informationen
  • gesammelte Erfahrungen und Erkenntnisse (Lessons Learned)
  • Erfolgsmodelle und Methoden (Best Practice)

Gemeinsame Workshops und Übungen sind ebenfalls Bestandteil der Zusammenarbeit. Hinzu kommen gemeinsame Ausbildungsveranstaltungen oder der Austausch von Dozenten.

2. Unter­stützung im Erns­tfall

Wenn ein Land von Katastrophen oder schweren Unglücksfällen betroffen ist, unterstützt der Bund mit den Einsatzkräften des Technischen Hilfswerkes (THW) die Arbeit vor Ort. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Hilfeleistung vereinbart und akzeptiert ist.

3. Kooperations­projekte

In einigen Fällen hilft Deutschland dabei den Bevölkerungsschutz eines Partners zu stärken. Ein Beispiel für ein solches bilaterales Unterstützungsprojekt ist die Kooperation mit Tunesien (siehe unten).

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