
Bevölkerungsschutz
Die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten ist die Aufgabe eines jeden Staates und seiner Behörden. In Not gerät man plötzlich und unerwartet. Die Ursachen können vielfältig sein. Neben der Bedrohung durch Naturkatastrophen, Krieg oder Terroranschläge können auch alltägliche Ereignisse, wie eine Erkrankung oder ein Unfall dazu führen, dass Menschen Hilfe benötigen. Der Schutz vor ganz unterschiedlichen Gefahren und die Fähigkeit, nach Unglücken Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen, ist Aufgabe des Bevölkerungsschutzes. Der Bevölkerungsschutz in Deutschland liegt nicht in einer Hand. Laut Grundgesetz sind Bund, Länder und Kommunen für die Sicherheit der Menschen in Deutschland zuständig.
Hierfür können wir uns auf ein sogenanntes integriertes Hilfeleistungssystem verlassen, in dem die unterschiedlichen Verwaltungsebenen mit den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem THW zusammenwirken. Der Bund ist insbesondere zuständig für den Zivilschutz, das heißt den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren. Das BMI stimmt das Vorgehen der Bundesressorts und der Länder ab, damit im Ernstfall die Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung gewährleistet ist. Daneben obliegt dem BMI die internationale Zusammenarbeit im Zivil- und Katastrophenschutz. Im Rahmen der Fachaufsicht über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist das BMI zudem unter anderem verantwortlich für den Schutzbau, die Förderung des Ehrenamtes und der Erste-Hilfe-Ausbildung sowie die Unterstützung der Länder bei verschiedenen Aufgaben.