Lexikon

Typ: Artikel

Wichtige Begriffe kurz erläutert

Hier finden Sie - nach Schlagworten sortiert - Kurzinformationen rund um die vielfältigen Themen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Zensus

Als Zensus bezeichnet man - in Anlehnung an den internationalen Sprachgebrauch - die amtliche Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung in Deutschland (früher auch "Volkszählung" genannt). Der Zensus liefert zentrale Strukturdaten zur Bevölkerung und zur Wohnsituation in Bund, Ländern und Kommunen. Er bildet damit eine wichtige Grundlage für staatliche Planungen und das Fundament für zahlreiche andere Statistiken - wie etwa die Bevölkerungsfortschreibung. Die Ergebnisse des Zensus stehen öffentlich u.a. in einer Online-Datenbank zur Verfügung und können kostenfrei in Form von Tabellen und Schaubildern abgerufen werden.

Beim Zensus 2011 kam zum ersten Mal ein sogenanntes registergestütztes Verfahren zum Einsatz, bei dem aus Kostengründen und zur Entlastung der Bürger zu einem Großteil bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt wurden.

Europarechtlich sind alle Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, zur Durchführung eines Zensus im Zehn-Jahres-Turnus verpflichtet - der nächste Zensus wird also im Jahr 2021 stattfinden.

Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Im Bundesdienst ist die Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für die Überwachung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zuständig. Sie besteht seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes im August 1996. Die Aufgaben der Zentralstelle werden vom Referat D 6 des BMI wahrgenommen. Dessen Leiter, Herr Matthias Menzel, ist zugleich der Leiter der Zentralstelle.

Aufgaben der Zentralstelle

  • Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der darauf basierenden Rechtsverordnungen sowie die Durchführung der Unfallverhütung / Prävention in den Behörden und Betrieben des Bundes
  • Beratung der Behördenleitungen in Fragen des Arbeitsschutzes
  • Zusammenarbeit mit den Ressorts, den Unfallversicherungsträgern und den Ländern auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung im öffentlichen Dienst
  • Arbeit in Gremien des Arbeitsschutzes (u.a. Nationale Arbeitsschutzkonferenz, Arbeitsstättenausschuss) und der UVB (u.a. Vertreterversammlung, Präventionsausschuss)

Weitere Informationen zur Zentralstelle für Arbeitsschutz beim Bundesministerium des Innern finden Sie hier.

Zertifizierung der Integrationskursträger

Der Integrationskurs wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt. Das Bundesamt kann sich hier privater oder öffentlicher Träger bedienen. Die Zulassung der Kursträger erfolgt auf Antrag durch das Bundesamt im Wege eines öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahrens, wenn sie zuverlässig sind, die Integrationskurse ordnungsgemäß durchführen können (Leistungsfähigkeit) und ein Verfahren zur Qualitätssicherung des Kursangebots anwenden. 

Durch das Zulassungsverfahren wird vom Bundesamt ein flächendeckendes und am Bedarf orientiertes Angebot an Integrationskursen im gesamten Bundesgebiet sichergestellt.

ZMI BKA

Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet

Zum Thema

ZMI

ZUGFeRD

Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland

ZUGFeRD ist ein branchenübergreifendes Datenformat für den elektronischen Rechnungsdatenaustausch, das vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) - mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie - erarbeitet wurde. Das ZUGFeRD-Datenformat basiert auf der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und auf der am 28. Juni 2017 veröffentlichten Norm EN16931. Zudem werden die Cross-Industry-Invoice (CII) von UN/CEFACT und die ISO-Norm 19005-3:2012 (PDF/A-3) ab ZUGFeRD 2.0 berücksichtigt. 

Als hybrides Datenformat integriert ZUGFeRD in einem PDF-Dokument (PDF/A-3) strukturierte Rechnungsdaten im XML-Format. Das heißt, der Rechnungsversand erfolgt grundsätzlich in Form eines PDF-Dokuments, welches die Sichtkomponente der Rechnung darstellt. Gleichzeitig wird ein inhaltlich identisches Mehrstück derselben Rechnung (XML) innerhalb des PDF mitversandt, so dass die elektronische Verarbeitung der Rechnung über die strukturierten Rechnungsdaten - nach Implementierung in das unternehmensspezifische Softwaresystem - problemlos möglich ist. 

Für weitere Informationen zu ZUGFeRD besuchen Sie gerne die Seite des FeRD: https://www.ferd-net.de/standards/was-ist-zugferd/was-ist-zugferd.html

Zulagen

Zulagen im öffentlichen Dienst sind Gehaltsbestandteile, die genau wie in der gewerblichen Wirtschaft versteuert werden müssen. Sie dienen der zielgenaueren Differenzierung der Besoldung bei Tätigkeiten zu besonderen Zeiten, insbesondere besonderer Erschwernis oder Belastung. Da der öffentliche Dienst eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Tätigkeiten aufweist, alle Beschäftigten aber in ein einheitliches Bezahlungssystem eingestuft sind, ergibt sich naturgemäß die Notwendigkeit, finanzieller Abstufungen durch Zulagen.

Zurückschiebung

Bei der Zurückschiebung handelt es sich um eine aufenthaltsbeendende Maßnahme gegen einen Ausländer, der bereits unerlaubt eingereist ist (vergleiche § 57 Aufenthaltsgesetz). Wie die Abschiebung ist auch die Zurückschiebung eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung; im Verhältnis zur Abschiebung ist die Zurückschiebung jedoch die verfahrensverkürzte, speziellere Maßnahme. Eine Zurückschiebung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der Ausländer in Verbindung mit der unerlaubten Einreise über eine Schengen-Außengrenze aufgegriffen oder von einem anderen Mitgliedstaat aufgrund einer bilateralen Vereinbarung wieder aufgenommen wird. Andernfalls kommt nur eine Abschiebung in Betracht. Auch der Akt der Zurückschiebung löst eine Einreisesperre nach § 11 Absatz 1 AufenthG aus.

Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes / Betriebsrente

Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist eine betriebliche Altersversorgung. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Zusatzversorgung ist eine Pflichtversicherung auf tarifvertraglicher Grundlage und wird durch Zusatzversorgungseinrichtungen (Zusatzversorgungskassen) durchgeführt.

Zum 1. Januar 2002 wurde die Zusatzversorgung grundlegend reformiert. Dies wurde nötig, um die Finanzierung zu sichern und die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Die größten Zusatzversorgungseinrichtungen sind die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und die der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) angeschlossenen Zusatzversorgungskassen. Die Tarifbeschäftigten des Bundes sind bei der VBL versichert.

Zuweisung

Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder bei einer anderen Einrichtung, wenn ein öffentliches Interesse es erfordert, zugewiesen werden. Die Entscheidung trifft die oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle. Dazu gehören internationale, supranationale oder zwischenstaatliche Einrichtungen. Bei einer Privatisierung öffentlicher Einrichtungen kann dem Beamten eine entsprechende Tätigkeit bei dieser Einrichtung zugewiesen werden, um die Kontinuität der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.