Versammlungen im befriedeten Bezirk

Typ: Artikel

Gemäß dem Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG) müssen öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge innerhalb der für den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht gebildeten befriedeten Bezirke beim Bundesministerium des Innern und für Heimat beantragt werden.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat entscheidet über derartige Anträge im Einvernehmen mit dem Präsidenten des jeweils betroffenen Verfassungsorgans. Anträge auf Zulassung sollen spätestens sieben Tage vor der beabsichtigten Versammlung oder dem Aufzug eingereicht werden.

Verfahrensschritte

Wenn Sie eine öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder Aufzüge im befriedeten Bezirk für Verfassungsorgane des Bundes beim Bundesministerium des Innern und für Heimat anmelden möchten, bitten wir, wie folgt zu verfahren: 

  1. Anmeldung bei der zuständigen Versammlungsbehörde des Landes Berlin oder der Stadt Karlsruhe 
  2. Beantragung beim Bundesministerium des Innern und für Heimat per:

    • Online-Formular (siehe unter dem blauen Kasten),
    • Fax:  030-18 681 – 11232
    • Schreiben: Bundesministerium des Innern und für Heimat, AG ÖS II 2, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
  3. Telefonische Rückfragen sind unter der Telefonnummer: 030-18 681-11909 oder - 12112 möglich.
  4. Inwieweit weitere Genehmigungen und Zulassungen erforderlich sind, können Sie bei den Versammlungsbehörden des Landes Berlin oder der Stadt Karlsruhe erfahren.

Bitte beachten Sie:
 
Ein  Zulassungsbescheid durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird ausschließlich nach dem Gesetz über befriedete Bezirke erteilt und entbindet Sie nicht von den Regelungen des Versammlungsgesetzes. Vorgesehene öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge müssen daher parallel bei der Versammlungsbehörde Berlin oder der Stadt Karlsruhe angemeldet werden. 

Alle darüber hinaus womöglich erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen müssen bei den hierfür zuständigen Behörden des Landes Berlin oder der Stadt Karlsruhe eingeholt werden.

Antrag auf Zulassung von Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge im befriedeten Bezirk

Hinweis: Zur Bearbeitung des Antrages benötigen wir eine E-Mail-Adresse oder eine Fax-Nummer. Ohne diese Angaben kann der Antrag leider nicht bearbeitet werden. Vielen Dank!

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