Geschichte des Ministeriums

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Ministerium

Das heutige Bundesministerium des Innern und für Heimat blickt auf eine über 150-jährige Geschichte zurück

Die Wurzeln des Bundesinnenministeriums (BMI) liegen im Bundeskanzleramt des Norddeutschen Bundes von 1867 und reichen über das Reichskanzleramt von 1871, das Reichsamt des Innern von 1879 und das Reichsministerium des Innern von 1919 bis zum Bundesministerium des Innern. Dieses nahm mit der ersten Regierung der Bundesrepublik Deutschland am 20. September 1949 seine Arbeit auf.

Vom Aufbau 1949 bis zur deutschen Einheit

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945 übernahmen zunächst die Oberbefehlshaber der vier Besatzungsmächte die Aufgaben der deutschen Staatsführung. Schrittweise erhielten dann auch die deutschen Stellen eigene Befugnisse. Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 24. Mai 1949 wurde am 20. September 1949 die erste Bundesregierung gebildet. Bestandteil der ersten Bundesregierung war das heutige Bundesministerium des Innern.

Die Nachkriegsgeschichte des BMI wurde von 2014 bis 2018 im Rahmen eines umfangreichen Forschungsprojekts untersucht und dokumentiert. Die Ergebnisse wurden in dem 2018 erschienenen Buch "Hüter der Ordnung - Die Innenministerien in Bonn und Ost-Berlin nach dem Nationalsozialismus" veröffentlicht. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie hier.

Die Aufgabenzuständigkeit des BMI resultiert aus dem Grundsatz, dass für Angelegenheiten, die die Zuständigkeit mehrerer Ministerien in gleichem Maße berühren, "die Federführung dem in erster Linie für die allgemeinen Staatsaufgaben zuständigen Bundesministerium des Innern zuzuweisen ist". 1949 hatte das damalige BMI damit die Zuständigkeit für Verfassung, Verwaltung, öffentliche Sicherheit; Kulturelle Angelegenheiten des Bundes; Fürsorge, Jugendwohlfahrt, Leibesübungen; Gesundheitswesen und Beamtenwesen. Ende 1951 hatte das Bundesministerium des Innern bereits 500 Beschäftigte.

Infolge der deutschen Einheit wurden 1991 mit der Auflösung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen wesentliche Aufgabenbestandteile dem Bundesministerium des Innern übertragen.

Die Zuständigkeiten des BMI änderten sich im Laufe der Jahre immer wieder. Aus dem Innenministerium sind seither mehrere andere Bundesministerien, wie zum Beispiel das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit oder das Bundesministerium für Gesundheit, hervorgegangen.

Deutsche Einheit bis heute

1998 wurde ein Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien bestellt. Hierzu wurden die Aufgaben nebst der entsprechenden Kulturabteilung aus dem Bundesministerium des Innern herausgelöst und diesem Beauftragten zugeordnet.

Im Jahr 2018 erhielt das Bundesministerium zudem die Zuständigkeiten für die Bereiche Bauen und Heimat. Die Bereiche Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wurden im Jahr 2021 mit Bildung eines neuen Bundesministeriums aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat herausgelöst.

Im Bundesministerium des Innern und für Heimat sind zudem verschiedene Beauftragte der Bundesregierung organisatorisch angesiedelt. Die Bundesbeauftragten werden vom Bundeskanzler und von den Bundesministern und Bundesministerinnen ernannt. Sie unterstützen in unabhängiger und beratender Form und sind nicht in die Hierarchie der Verwaltung eingegliedert. Die Abteilungen des BMI unterstützen die Beauftragten der Bundesregierung in allen ihre Aufgaben betreffenden Fragen.

Zur Hausleitung des BMI gehören neben der Bundesministerin aktuell vier beamtete Staatssekretäre bzw. Staatssekretärin und drei parlamentarische Staatsekretäre bzw. parlamentarische Staatssekretärin.

Seit dem 12. Juli 1999 ist Berlin der Hauptdienstsitz des Bundesministeriums des Innern.