Staatssekretärin und Staatssekretäre
Artikel Ministerium
Den Titel "Staatssekretär/in" tragen seit der Weimarer Republik 1919 die der Ministerin zugeordneten ranghöchsten Beamtinnen und Beamte bzw. Angestellte eines Ressorts.
Sie sind für die Leistungsfähigkeit und die Arbeit des Ministeriums verantwortlich. Dabei handeln sie nach den Richtlinien und Weisungen der Ministerin. Ebenso vertreten sie die Ministerin als Leiter/in dieser obersten Bundesbehörde nach innen und außen.
Für diese Tätigkeit ist ein besonderes Maß an Übereinstimmung mit den fachlichen und politischen Zielsetzungen der Ministerin notwendig. Deshalb gehören die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zu den so genannten politischen Beamten.