Parlamentarische Staatssekretärin und Staatssekretär

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Die Parlamentarische Staatssekretärin und der parlamentarische Staatssekretär unterstützen den Bundesminister bei der Erfüllung politischer Aufgaben. Sie müssen Mitglieder des Deutschen Bundestages sein.
Sie pflegen die Verbindung zum Deutschen Bundestag und Bundesrat sowie zu deren Ausschüssen. Auch mit den Fraktionen des Bundestages, deren Arbeitskreisen und den politischen Parteien halten Sie Kontakt.
Der Minister legt fest, welche Aufgaben die Parlamentarische Staatssekretärin bzw. der Parlamentarische Staatssekretär für ihn wahrnehmen soll. Sie können in diesen Aufgabengebieten auch den Bundesminister bei Erklärungen vor dem Bundestag, dem Bundesrat und in Sitzungen der Bundesregierung vertreten.
Zwischen den Parlamentarischen Staatssekretären und dem Bundesminister besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Sie werden vom Bundeskanzler - im Einvernehmen mit dem Minister - dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorgeschlagen.