Parlamentarische Staatssekretärin und Staatssekretäre
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Die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unterstützen die Bundesministerin bei der Erfüllung politischer Aufgaben. Sie müssen Mitglieder des Deutschen Bundestages sein.
Sie pflegen die Verbindung zum Deutschen Bundestag und Bundesrat sowie zu deren Ausschüssen. Auch mit den Fraktionen des Bundestages, deren Arbeitskreisen und den politischen Parteien halten Sie Kontakt.
Die Ministerin legt fest, welche Aufgaben die Parlamentarische Staatssekretärin bzw. die Parlamentarischen Staatssekretäre für sie wahrnehmen soll. Sie können in diesen Aufgabengebieten auch die Bundesministerin bei Erklärungen vor dem Bundestag, dem Bundesrat und in Sitzungen der Bundesregierung vertreten.
Zwischen den Parlamentarischen Staatssekretären und der Bundesministerin besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Sie werden vom Bundeskanzler - im Einvernehmen mit der Ministerin - dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorgeschlagen.